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Es gilt das Subsidiaritätsprinzip

Organspende ist einer EU-einheitlichen Regelung nicht zugänglich

Berlin – Anlässlich der von allen Fraktionen im Gesundheitsausschuss unterstützten Initiative der CDU/CSU zur Aufrechterhaltung der hohen medizinischen und ethischen Standards des deutschen Transplantationsgesetzes erklären die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB, und der zuständige Berichterstatter des Gesundheitsausschusses, Hubert Hüppe MdB:

Die EU-Kommission plant Regelungen zu Organspende und -transplantation, um Problemen wie Transplantationsrisiken, Organmangel und illegalem Organhandel beizukommen. Dabei ist grundsätzlich zu begrüßen, dass zum Schutz der Gesundheit von Patientinnen und Patienten ein EU-weiter Qualitäts- und Sicherheitsrahmen festgelegt werden soll.

Allerdings dürfen die in Deutschland geltenden hohen medizinischen und ethischen Standards des Transplantationsgesetzes nicht in Frage gestellt werden. Hier ist die Kompetenz der EU-Kommission beschränkt: Zwar ist die Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für menschliche Organe möglich, doch die Spende und medizinische Verwendung von Organen liegen ausdrücklich nicht in der Zuständigkeit der Gemeinschaft. Hier gilt das Subsidiaritätsprinzip. Für eine Rechtsetzung in den ethischen Fragen der Zulässigkeit der Organspende hat die Gemeinschaft keine Rechtsetzungsbefugnis.

Alle Fraktionen haben sich unserer Position im Gesundheitsausschuss angeschlossen und tragen unsere Initiative mit. Mit unserem Entschließungsantrag geben wir – gerade auch gegenüber der EU-Kommission – ein Signal und bekräftigen das Subsidiaritätsprinzip.