Berlin – Der Bundesrat hat gestern der vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegten 14. Änderungsverordnung zur Risikostruktur-Ausgleichsverordnung zugestimmt.
Dazu erklärt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt:
“Ich freue mich, dass der Bundesrat der Rechtsverordnung zugestimmt und damit den Weg für eine zielgerichtete Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs frei gemacht hat. Die Rechtsverordnung stellt einen wichtigen Baustein für die gesetzlich vorgesehene Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs dar, mit der die Wett-bewerbsbedingungen in der gesetzlichen Krankenversicherung gerechter als bislang ausgestaltet werden.”
Die Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs wurde bereits mit dem RSA-Reformgesetz im Jahr 2001 beschlossen. Sie soll insbesondere gewährleisten, dass die finanzielle Belastung derjenigen Krankenkassen, die eine Vielzahl schwerwie-gend und chronisch Kranker versichern, im Risikostrukturausgleich zielgerichteter als bisher ausgeglichen wird. Diese Krankenkassen dürfen hierdurch im Wettbewerb nicht benachteiligt sein. Die Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs wird jetzt durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz konkretisiert und soll nach dem Ent-wurf dieses Gesetzes zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Mit der 14. RSA-Änderungsverordnung ist nun die Voraussetzung dafür geschaffen worden, dass die erforderlichen Vorbereitungen planmäßig durchgeführt werden können.
Die jetzt vom Bundesrat verabschiedete Rechtsverordnung regelt die Erhebung und Verwendung der für diese Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs erforder-lichen Daten. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Daten, die den Kranken-kassen bereits heute im Routinegeschäft zur Verfügung stehen, bislang aber noch nicht zum Zweck der Morbiditätseinstufung verwendet wurden. Die Rechtsverord-nung tritt noch in diesem Jahr in Kraft. Die Krankenkassen können damit umgehend mit den notwendigen Vorbereitungsarbeiten beginnen.