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Erster Schritt für Stärkung der Patientenrechte

Pressemitteilung

Berlin – Die gemeinsame Initiative der Länder Berlin und Brandenburg zur Stärkung der Patientenrechte wurde heute im Bundesrat behandelt. „Das ist ein erster Schritt für die Stärkung der Patientenrechte“, sagt Brandenburgs Gesundheits- und Verbraucherschutzministerin Anita Tack (Linke). Ziel sei es, ein Bundesgesetz auf den Weg zu bringen, das die Rechte von Patientinnen und Patienten festschreibt und erweitert. Hierbei sollen langjährige Erfahrungen von Patientenrechtsorganisationen berücksichtigt werden, so Ministerin Tack und die Bevollmächtigte des Landes beim Bund, Staatssekretärin Tina Fischer (SPD).

„In Deutschland gibt es bisher kein einheitliches Patientengesetz und auch kein Patientenschutzgesetz, in dem die Rechte und Pflichten von Patienten zusammengefasst werden. Im Sinne einer größtmöglichen Patientensouveränität soll das bisher Erreichte in einem Gesetz verbindlich verankert und ergänzt werden“, sagt Tack. So würden Patientinnen und Patienten wirklich in die Lage versetzt, ihre Rechte durchzusetzen   Verbesserungsbedarf sehen beide Länder vor allem in der Transparenz im Behandlungsgeschehen. Individuelle und rechtzeitige Aufklärung sowie vollständige und korrekte Behandlungsdokumentation sollen festgeschrieben werden. Bei Verdacht eines Behandlungsfehlers haben Patientinnen und Patienten das Recht auf Herausgabe der Behandlungsunterlagen und entsprechende Aufklärung. Notwendig sind darüber hinaus Beweislasterleichterungen im Klageverfahren.

Staatssekretärin Tina Fischer betont: „Kein Patient soll im Medizinbetrieb unter die Räder kommen. Die Menschen werden älter, die medizinische Versorgung wird wichtiger, zugleich wird das Gesundheitssystem immer unübersichtlicher. Die Bundesratsinitiative zielt auf mehr Schutz, mehr Rechte, mehr Hilfe und mehr Unterstützung für die Betroffenen.“