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Erste Pflegestützpunkte in Erkner, Neuruppin und Eisenhüttenstadt – Ziegler vergab erste Bescheide

PRESSEMITTEILUNG

Potsdam – Die ersten drei Pflegestützpunkte im Land Brandenburg werden in Erkner, Neuruppin und Eisenhüttenstadt entstehen. Die entsprechenden Bescheide wurden von Sozialministerin Dagmar Ziegler unterzeichnet und den Pflege- und Krankenkassen zugesandt. „Damit haben wir einen wichtigen Baustein dafür gelegt, dass künftig aus einer Hand unabhängig und umfassend zum Thema Pflege beraten wird und die erforderlichen Hilfen aufeinander abgestimmt in Anspruch genommen werden können“, sagte Ziegler heute in Potsdam.

Ziegler machte deutlich, dass es bislang für Menschen, die direkt oder indirekt mit Pflegebedürftigkeit konfrontiert werden, ausgesprochen schwer ist, die vorhandenen Unterstützungs- und Hilfeangebote zu durchschauen und entsprechende Entscheidungen zu treffen. Dazu bedarf es einer umfassenden und unabhängigen Beratung sowie der Koordinierung und Vernetzung aller wohnortnahen Versorgungs – und Betreuungsangebote unter dem Dach der Pflegestützpunkte.

Aus Sicht des Sozialministeriums, so führte Ziegler aus, könne eine solche komplexe und bürgernahe Beratungs- und Koordinierungsstruktur nur funktionieren, wenn Pflege- und Krankenkassen sich mit den Kommunen gemeinsam engagieren und ihre Kompetenzen bündeln. Wenn für eine gemeinsame Trägerschaft von Kranken- und Pflegekassen und Landkreis beziehungsweise kreisfreier Stadt dann vor Ort die notwendigen Voraussetzungen vorhanden sind, könne ein Pflegestützpunkt errichtet werden. Dazu werde dann das Land – entsprechend der gesetzlichen Grundlage – sein Bestimmungsrecht ausüben, und mit einem entsprechenden Bescheid die Errichtung eines Pflegestützpunktes veranlassen; wie in den drei Fällen bereits geschehen.

Ziel ist, bis Mitte des Jahres jeweils in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt die Voraussetzungen für die Errichtung eines Pflegestützpunktes zu schaffen. In einem zweiten Schritt sollen weitere Pflegestützpunkte nach dem jeweiligen Bedarf in den Landkreisen angesiedelt werden. Im Hinblick auf bevölkerungsschwache, aber flächenreiche Regionen wird der Einsatz von „mobilen Pflegestützpunkten“ in Erwägung gezogen.