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Erste Lesung über den Bundeshaushalt der Bundesregierung für 2024 im Bundestag / Verbände üben scharfe Kritik an geplanten Einsparungen im Bereich der Gesundheit

Gemeinsame Pressemitteilung

Berlin – Anlässlich der Beratungen zum Bundeshaushalt der Bundesregierung für den Bereich Gesundheit am 07.09.2023 im Deutschen Bundestag erklären die Krankenkassenverbände Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), BKK Dachverband e.V., IKK e. V. und KNAPPSCHAFT:

„Mit dem vorgelegten Haushaltsentwurf der Bundesregierung für den Bereich Gesundheit entzieht sich die Bundesregierung erneut ihrer finanziellen Verantwortung für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Statt ihre Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen, gilt das Spardiktat. Kein Wort mehr von einem dynamisierten Steuerzuschuss in der GKV, kein Wort mehr von höheren Beiträgen für Empfangende von Bürgergeld aus Steuergeldern. Auch die längst versprochenen Empfehlungen für eine stabile, verlässliche und solidarische Finanzierung der GKV lassen auf sich warten.

Die geschätzte Finanzierungslücke von 3,5 bis 7 Milliarden Euro in 2024 in der GKV wird also erneut von den Beitragszahlenden durch Beitragserhöhungen gestemmt werden müssen. Jede Beitragssatzerhöhung der Krankenkassen hat erhebliche wettbewerbliche Auswirkungen. Dies ist besonders dann nicht zu rechtfertigen, wenn das Preissignal nicht von den Krankenkassen zu verantworten ist. Sollte es daher 2024 erneut zu einer Erhöhung der Beitragssätze kommen, darf nicht der Zusatzbeitragssatz, sondern es sollte der allgemeine Beitragssatz angehoben werden, um wettbewerbliche Auswirkungen möglichst zu vermeiden. Dies haben die genannten Verbände den politisch Verantwortlichen kürzlich auch in einem Schreiben mitgeteilt.

Die Bundesregierung hat es versäumt, notwendige strukturelle Reformen auf der Einnahmen- und Ausgabenseite auf den Weg zu bringen, die die GKV-Finanzen entlastet hätten. Dazu gehört auch die Absenkung der Mehrwertsteuer für Arzneimittel. Neue Reformpläne wie die Krankenhausreform oder das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz werden die Versorgung (zunächst) weiter verteuern. Entlastungen auf der Ausgabenseite sind nicht in Sicht.“