Mehr Reichweite im Gesundheitsmarkt

Schließen

Registrierung

Melden Sie sich noch heute an, um gezielt und effektiv Ihre Nachrichten in der Gesundheitsbranche verbreiten zu können.

Kontoinformationen

Ansprechpartner:in

Adresse

Kontakt

Es wurde eine E-Mail zur Bestätigung an Sie gesendet. Nach der Bestätigung sind Sie erfolgreich registriert.


Erste Korrekturen im Festbetragssystem genügen dem BVDAK nicht
Kaum Erleichterung für die Apotheken

Pressemitteilung

Gilching – Es sei keine Überraschung, dass Karl Lauterbachs Gesetzentwurf zur Lieferengpassbekämpfung, kurz ALBVVG, bei allen im Markt Beteiligten wenig Gegenliebe finden würde, meint der BVDAK-Vorsitzende Dr. Stefan Hartmann. Festbeträge und Rabattverträge solle es nach den Plänen des Gesundheitsministers für Kinderarzneimittel nicht mehr geben. Warum nur in diesem Sektor, fragen sich die Experten, wenn doch die Erkenntnis, dass man es mit der Ökonomisierung übertrieben habe, jetzt auch bei Karl Lauterbach angekommen sei?

„Die Krankenkassen haben es mit großer Freude seit Ulla Schmidt über die Rabattverträge geschafft, dass Standardarzneimittel nur noch auf Discounterniveau abgerechnet werden können und damit andere Länder bevorzugt werden“, betont Dr. Stefan Hartmann.

Durch die Ausschreibungen wurde die Arzneimittelproduktion nach Asien verlagert. Wir stellen vermeintlich verwundert fest, dass es in Europa keine verlässliche Arzneimittelproduktion mehr gibt. Und wenn Arzneimittel von den Herstellern verfügbar sind, werden zuerst die Länder mit höheren Erstattungsbeiträgen bedient. Abstrus!

Nun solle im Bereich der rabattierten Arzneimittel künftig der Bedarf für drei Monate bei Industrie und Großhandel vorgehalten werden, für Antibiotika sechs Monate. Weiterhin können die Apotheken wie schon jetzt von Ärzten verschriebene Medikamente gegen wirkstoffgleiche Präparate austauschen. Die entsprechende Liste dafür solle vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte kommen. Die Abkehr von Teilen der Festbeträge werde damit durch eine neue „Bürokratie-Liste“ ersetzt. Eine gelockerte Preispolitik könne zwar zu etwas „weniger Improvisieren“ in der Apotheke führen, aber die fehlende sachgerechte Vergütung für den erheblichen Zeitaufwand sei damit nicht beseitigt, so der BVDAK.

GUT GEMEINT – NICHT PROFESSIONELL GEMACHT

Die standespolitische Führung der Ärzte spreche sich zwar weiterhin gegen eine Arzneimittel-Substitution aus. Doch im Kontakt mit den Medizinern vor Ort erlebe man, dass sie von dauernden Rückrufen nur noch genervt seien.

Treffende Kritik komme mit Recht auch von der pharmazeutischen Industrie. Beim ALBVVG handele es sich um halbherzige, komplizierte Maßnahmen zu Teilaspekten. Die Maßnahmen würden daher nicht zu der notwendigen Diversifizierung in den Lieferketten aller Arzneimittel und somit nicht zu einer umfassenden Verringerung von Abhängigkeiten führen.

Das ganze Ausmaß der verfehlten Festbetragspolitik seit Ulla Schmidt bis Jens Spahn zeige sich – so der BVDAK – von Jahr zu Jahr deutlicher.

Schon der bekannte amerikanische Investor Warren Buffett sagte: „Erst wenn die Ebbe kommt, sieht man, wer nackt geschwommen ist.“

Dr. Stefan Hartmann: „Schon die Abkürzung des Gesetzentwurfs ALBVVG zeigt, es bleibt kompliziert und ohne akzeptable Aufwandsentschädigung.“

Über den BVDAK:
Der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) ist seit 2008 Interessensvertreter und Dienstleister für seine Mitgliedskooperationen und Fördermitglieder. Er schützt die beruflichen und politischen Interessen seiner Apothekenkooperationen und damit auch deren über 10.000 angeschlossenen Apotheken. Der BVDAK arbeitet auf Bundesebene und engagiert sich für die Sicherstellung einer flächendeckenden, aber auch qualitativ hochwertigen, pharmazeutischen Versorgung. Der BVDAK tritt damit für die in Apothekenkooperationen engagierte, inhabergeführte Apotheke in vernetzter Form ein.