Berlin – Die gesetzlichen Krankenkassen haben in den ersten drei Monaten nach Einführung des Gesundheitsfonds ca. 1,1 Mrd. Euro Überschüsse erzielt. Einnahmen in Höhe von 42,5 Mrd. Euro standen Ausgaben in Höhe von 41,4 Mrd. Euro gegenüber. Alle Kassenarten konnten im 1. Quartal Überschüsse verbuchen und somit ihre finanzielle Situation und ihre Liquidität verbessern.
Solides finanzielles Fundament beim Start des Gesundheitsfonds
Die aktuelle Finanzentwicklung zeigt: Die Krankenkassen sind auf Basis einer soliden finanziellen Grundlage mit Überschüssen in den Gesundheitsfonds gestartet. Der Fonds und der neue Risikostrukturausgleich funktionieren wie geplant, und zielgenau. Durch fest zugesagte monatliche Zuweisungen erhalten die Kassen Kalkulationssicherheit und sind nicht – wie in der Zeit vor 2009 – von saisonalen und konjunkturellen Schwankungen auf der Einnahmenseite abhängig. Bislang hatten die Kassen in den ersten drei Quartalen regelmäßig weniger Einnahmen als sie zur Finanzierung ihrer Ausgaben benötigten, die erst im 4. Quartal durch die Beiträge aus Einmalzahlungen (“Weihnachtsgeld”) ausgeglichen wurden.
Immer wiederkehrende Fehlinterpretationen in der Öffentlichkeit, die die Kassen bei einem unterjährig ungünstigen Verhältnis von Einnahmen und Ausgaben “tief in den roten Zahlen sahen” gehören damit der Vergangenheit an.
Bereits von Ende 2003 bis Ende 2008 konnten die Krankenkassen durch die Überschussentwicklung der letzten fünf Jahre Bruttoschulden in Höhe von 8,3 Mrd. Euro in Finanzreserven von über 4 Mrd. Euro umwandeln. Die positive Entwicklung der Finanzsituation der Krankenkassen setzt sich mit dem Start des Gesundheitsfonds und der deutlichen Überschussentwicklung im 1. Quartal 2009 fort.
Eine Schlussfolgerung, die Kassen hätten dadurch Mittel zur Finanzierung zusätzlicher Ausgaben, darf daraus allerdings nicht gezogen werden. Zu Beginn des Jahres sind die Ausgaben in der Regel etwas geringer als im Durchschnitt der Folgequartale. Umso mehr sind die Kassen aufgefordert, mit den Mitteln der Beitragszahler sparsam umzugehen.
Den Kassen stehen im Jahr 2009 (ohne Berücksichtigung der landwirtschaftlichen Krankenkassen (LKV), die nicht am Gesundheitsfonds teilnehmen) Zuweisungen in Höhe von rd. 167,6 Mrd. Euro für die Versorgung ihrer Versicherten zur Verfügung. Im Vergleich zum vorläufigen Ausgabenvolumen des Jahres 2008 sind dies rd. 11 Mrd. Euro mehr. Selbst bei vorsichtiger Einschätzung spricht daher alles dafür, dass die Krankenkassen mit den im Oktober 2008 beschlossenen Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds, wie im Gesetz vorgesehen, ihre in 2009 entstehenden Ausgaben zu 100 Prozent decken können. Dafür spricht auch, dass nach Einschätzung des BVA voraussichtlich nur sehr wenige, in der Regel kleinere Kassen einen Zusatzbeitrag benötigen werden, und demgegenüber ebenso wenige Kassen die Auszahlung einer Prämie angekündigt haben.
Der Gesundheitsfonds zahlte für das erste Quartal Zuweisungen in Höhe von insgesamt rd. 41,5 Mrd. Euro an die Krankenkassen aus. Diese Auszahlungen wurden durch entsprechende Einnahmen des Gesundheitsfonds aus Beiträgen und Bundeszuschüssen gedeckt. Dabei hat der Fonds von der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, monatliche Bundeszuschussraten in Höhe von insgesamt rd. 1,26 Mrd. Euro vorzuziehen.
Konjunkturpaket schafft Schutzschirm für die GKV
Mit dem Konjunkturpaket II wird der paritätisch finanzierte Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung zum 1.Juli 2009 von 14,6 auf 14,0 Prozent abgesenkt. Gleichzeitig wird der Bundeszuschuss im laufenden Jahr von 4,0 auf 7,2 Mrd. Euro angehoben und im Jahr 2009 bei 11,8 Mrd. Euro liegen. Die Beitragssatzsenkung wird damit solide gegenfinanziert.
Die geringeren Beitragseinnahmen, die dem Gesundheitsfonds aufgrund des schweren konjunkturellen Einbruchs entstehen und die der GKV-Schätzerkreis Ende April auf voraussichtlich 2,9 Mrd. Euro für 2009 prognostiziert hat, werden durch ein Liquiditätsdarlehen des Bundes an den Gesundheitsfonds in der dann tatsächlich benötigten Höhe aufgefangen. Nach aktueller konjunktureller Einschätzung und unter Betrachtung des tatsächlichen Einnahmeverlaufes besteht kein Anlass, diese Zahl zu revidieren. Die Rückzahlungsverpflichtung für ein benötigtes Darlehen wurde mit dem Konjunkturpaket II von 2010 auf Ende 2011 verlängert. Somit sind Vorkehrungen getroffen worden, die verhindern, dass sich aus der konjunkturbedingten Schwächung der Einnahmenseite in diesem Jahr die Notwendigkeit einer Erhebung von Zusatzbeiträgen ergibt. Im alten System, bei dem die Krankenkassen die unterjährigen Einnahmen- und Ausgabenrisiken zu tragen hatten, wären durch die Konjunkturkrise längst flächendeckende Beitragssatzerhöhungen unausweichlich gewesen mit den entsprechenden negativen Folgen für die Kaufkraft der Versicherten und die Personalzusatzkosten der Betriebe.
Vor diesem Hintergrund besteht derzeit – wie vom GKV-Spitzenverband jüngst gefordert – auch kein Anlass, das Darlehen in einen Zuschuss umzuwandeln. Die Kassenmanager sind aufgefordert, nach der erfolgreichen Entschuldung in den letzten Jahren ihrer Verantwortung zur Steuerung der Ausgabenentwicklung bei einem erheblichem Zuwachs der ihnen zur Verfügung stehenden Finanzmittel gerecht zu werden. Dass hier erhebliche weitere Möglichkeiten bestehen, zeigen z.B. jüngst abgeschlossene Arzneimittel-Rabattverträge einiger Kassen. Entsprechendes Ausgabenmanagement sind sie den Beitrags- und den Steuerzahlern schuldig.
Ausgabenzuwächse im Rahmen der bisherigen Prognosen
Die Leistungsausgaben der Kassen sind im 1. Quartal 2009 um 6,5 Prozent je Versicherten gestiegen. Auch wenn die Veränderungsraten des 1. Quartals in einem hohem Maße noch auf Schätzwerten der Kassen beruhen, verlief der Anstieg dabei innerhalb des Rahmens, den Bundesversicherungsamt und Bundesministerium für Gesundheit im GKV-Schätzerkreis bezogen auf das Gesamtjahr 2009 erwartet haben. Die Einschätzung des GKV-Spitzenverbandes, die bislang von insgesamt höheren Ausgabenzuwächsen ausgegangen war, hat sich damit bislang nicht bestätigt.
In den größeren Leistungsbereichen ist die Entwicklung der Ausgaben sehr unterschiedlich verlaufen:
Der Zuwachs von 9,1 v.H. je Versicherten bei den Ausgaben für ambulante ärztliche Behandlung zeigt, dass sich die Honorarsituation für die Ärzte im Jahr 2009 mit der Honorarreform nochmals erheblich verbessern wird. Die zusätzlichen Ausgaben für ärztliche Früherkennungsuntersuchungen, die einen Anstieg von 11,7 v. H. ausweisen, sind dabei noch nicht einbezogen. Bereits im vergangenen Jahr hatten die Ärzte anders, als von manchen Funktionären immer beklagt, auf Basis einer Zuwachsrate von 5 v.H rd. 1,4 Mrd. Euro mehr von den Kassen erhalten als in 2007. Im Vergleichszeitraum 1. Quartal 2009 zum 1. Quartal 2007 ergibt sich sogar ein Anstieg von 14,2 v.H.
Insgesamt erhöht sich damit der Anteil aller Ausgaben der GKV, die der vertragsärztlichen Versorgung zugute kommen (einschließlich der von den Versicherten gezahlten Praxisgebühr), auf ca. 19 v.H..
Der Anstieg bei den Ausgaben für die stationäre Versorgung lag im 1. Quartal 2009 je Versicherten bei 5,6 Prozent und spiegelt zu einem Teil bereits die zusätzlichen Mittel von ca. 3,5 Mrd. Euro wieder, die den Krankenhäusern in diesem Jahr zur Verbesserung der Finanz- und Arbeitssituation zur Verfügung stehen. Mit dem Krankenhausfinanzierungsreformgesetz werden ab 2009 die für die Jahre 2008 und 2009 tariflich vereinbarten Personalkostensteigerungen, soweit diese über die Grundlohnentwicklung hinausgehen und tatsächlich bezahlt werden, zu 50 Prozent durch die Krankenkassen refinanziert. Auch zur Verbesserung der Situation im Pflegebereich der Krankenhäuser sind zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten (90% Anteil der Kassen) für bis zu 17.000 Neueinstellungen von Pflegekräften in den nächsten Jahren vorgesehen. Darüber hinaus erhalten die Krankenhäuser im Rahmen des Konjunkturpakets II in diesem und im kommenden Jahr zusätzliche Mittel zur Finanzierung dringend erforderlicher Krankenhausinvestitionen. Der Bund beteiligt sich an zusätzlichen Investitionen der Länder mit 75%.
Der Anstieg der Arzneimittelausgaben (ohne Impfkosten) lag bei 5,5 v.H. je Versicherten. Im April 2009 gab es nach den neuesten Monatsdaten der ABDA einen leichten Ausgabenrückgang von -0,8 Prozent. Die Entwicklung zeigt, dass die konsequente Nutzung von Einsparmöglichkeiten durch Rabattverträge der Kassen mit den Arzneimittelherstellern im weiteren Jahresverlauf dringend geboten ist. Eine wirksame Steuerung der Arzneimittelausgaben darf sich nicht auf die erfolgreiche Ausschöpfung von Preissenkungsspielräumen im Festbetragsmarkt beschränken. Vielmehr sollte auch die mit dem GKV-WSG geschaffene Möglichkeit zur Kosten-Nutzen-Bewertung vor allem bei Arzneimitteln mit geringem therapeutischen Zusatznutzen genutzt und damit überflüssige Arzneimittelverordnungen vermieden werden. Gerade im Bereich der neuen, hochwirksamen und teuren Arzneimittel ist es wichtig, dass diese zielgenau und evidenzbasiert eingesetzt werden. Bei Schutzimpfungen sind die Ausgaben nach den hohen Zuwächsen der Jahre 2007 und 2008 um rd. 5 Prozent zurückgegangen.
Die Netto-Verwaltungskosten der Krankenkassen sind nach längerer Stabilität in den Vorjahren mit 4,4 v.H. je Versicherten gestiegen, wenn auch mit unterschiedlichen Entwicklungen bei den einzelnen Kassenarten.