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Ersatzkassen schließen neuen Vertrag mit der Bundesinnung für Hörgeräteakustiker (biha) zur Versorgung der schwerhörigen Erwachsenen / Hörhilfen für Ersatzkassenversicherte weiterhin ohne Aufpreis

Pressemitteilung

Berlin – Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat mit der Bundesinnung für Hörgeräteakustiker (biha) einen neuen Versorgungsvertrag zur Hörhilfenversorgung geschlossen. Dieser garantiert den Versicherten der Ersatzkassen (BARMER GEK, Techniker Krankenkasse, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse – KKH, HEK – Hanseatische Krankenkasse und hhk), dass sie weiterhin ein Hörgerät ohne Aufpreis erhalten können. Die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von zehn Euro pro Hörgerät bleibt allerdings bestehen. Dieser neue Vertrag wurde ausgehandelt, da sich die Regelungen zu den Festbeträgen für Hörhilfen zum 1. November 2013 geändert haben. So gelten jetzt deutlich höhere Erstattungsbeträge und höhere Qualitätsanforderungen bei Geräten für schwerhörige Erwachsene. Dabei müssen die Krankenkassen und Hörgeräteakustiker sicherstellen, dass die Versorgung der Versicherten ohne Aufzahlungen, das heißt einem Eigenanteil, der über die gesetzliche Zuzahlung hinausgeht, möglich ist.

Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, erklärte: „Mit dem neuen Vertrag wird das Qualitätsniveau in der Hörgeräteversorgung deutlich verbessert. Alle Versicherten der Ersatzkassen können jetzt eine hochwertige Versorgung ohne zusätzliche Aufzahlung erhalten. Unser Versorgungsziel ist es, einen vollständigen Ausgleich des Funktionsdefizits beim Hörvermögen beider Ohren zu erreichen.“ Dazu wurden technische Mindeststandards wie Digitaltechnik, Mehrkanaligkeit, Rückkoppelungs- und Störschallunterdrückung und mindestens drei Hörprogramme sowie Mehrmikrofontechnik vereinbart. Ferner wurden neue Qualitätsstandards und -prüfungen wie zum Beispiel die Etablierung von neuen Testverfahren im Störschall vertraglich vereinbart.

Die Versorgung des Versicherten durch die Hörgeräteakustiker umfasst neben der Ausstattung mit dem Hörsystem die Beratung, die Auswahl, Anpassung und Lieferung des Gerätes, die Einweisung in den Gebrauch sowie die Nachbetreuung und Erbringung von Reparaturleistungen für sechs Jahre.

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen mehr als 26 Millionen Menschen in Deutschland versichern:

– BARMER GEK
– Techniker Krankenkasse
– DAK-Gesundheit
– Kaufmännische Krankenkasse – KKH
– HEK – Hanseatische Krankenkasse
– hkk

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist die Nachfolgeorganisation des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen e. V. (VdAK), der am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)” in Eisenach gegründet wurde. In der vdek-Zentrale in Berlin sind rund 240 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.

In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen und eine Geschäftsstelle in Westfalen-Lippe mit insgesamt rund 300 sowie weiteren 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.