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Ersatzkassen begrüßen Reform der Sozialwahlen und Einführung der Onlinewahl

Gesetz zur Online-Sozialwahl im Bundestag (7. SGB-IV-Änderungsgesetz)

Berlin – Die Ersatzkassen begrüßen, dass der Deutsche Bundestag heute das neue Gesetz zur Einführung von Online-Sozialwahlen in erster Lesung beraten hat. Mit der geplanten Reform sollen die gesetzlichen Krankenkassen – im Rahmen eines Modellprojektes – die Möglichkeit erhalten, die Sozialwahlen im Jahr 2023 erstmals auch über das Internet durchzuführen. Rund 22 Millionen Wahlberechtigte allein bei den Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK) können damit entweder wie bisher per Briefwahl oder online wählen. Bei den Sozialwahlen bestimmen Versicherte und Arbeitgeber ihre ehrenamtlichen Vertreter in den Verwaltungsräten, den wichtigsten Entscheidungsgremien der Krankenkassen.

Beitrag zur Digitalisierung im Gesundheitswesen

Der ehrenamtliche Vorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) Uwe Klemens erklärte: „Die Online-Sozialwahl bietet die Chance, dass sich noch mehr – vor allem junge – Menschen an den Sozialwahlen beteiligen. Damit stärkt die Reform die Soziale Selbstverwaltung, also die demokratisch gewählten, ehrenamtlichen Versicherten- und Arbeitgebervertreter in den Verwaltungsräten. Onlinewahlen sind aber auch ein wichtiger Schritt zur Modernisierung der Sozialwahlen und ein Beitrag für mehr Digitalisierung im Gesundheitswesen.“

Ersatzkassenversicherte mehrheitlich für Online-Sozialwahlen

Die Ersatzkassen setzen sich seit langem für die Einführung von Online-Sozialwahlen ein. Unterstützung erhalten sie dabei unter anderem von der Bundeswahlbeauftragten Rita Pawelski und von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Zudem sprechen sich auch die Versicherten der Ersatzkassen mehrheitlich für Onlinewahlen aus. Laut einer Forsa-Umfrage, die der vdek im September 2019 veröffentlicht hat, sind zwei Drittel (64 Prozent) für die Einführung von Onlinewahlen; bei den unter 16- bis 44-Jährigen liegt der Anteil der Befürworter sogar bei 75 Prozent. Die Sozialwahl findet alle sechs Jahre statt. Sie ist nach Bundestags- und Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland.

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen rund 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern:

– Techniker Krankenkasse (TK), Twitter: @TK_Presse

– BARMER, Twitter: @BARMER_Presse

– DAK-Gesundheit, Twitter: @DAKGesundheit

– KKH Kaufmännische Krankenkasse, Twitter: @KKH_Politik

– hkk – Handelskrankenkasse

– HEK – Hanseatische Krankenkasse, Twitter: @HEKonline

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) wurde am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)“ in Eisenach gegründet. Bis 2009 firmierte der Verband unter dem Namen „Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V.“ (VdAK).

In der vdek-Zentrale in Berlin sind mehr als 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit insgesamt rund 360 sowie mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.