Düsseldorf – Krankenversicherte müssen auf der Hut sein und sich derzeit ständig auf Neuerungen im Gesundheitswesen einstellen. Einerseits gelten für Mitglieder gesetzlicher und privater Kassen seit 1. Januar gleichermaßen veränderte Regelungen, die im Zuge des großen Konjunkturpakets von der Bundesregierung teilweise wieder verändert werden. So wird der Beitragssatz für gesetzlich Versicherte zunächst einheitlich auf 15,5 Prozent angehoben. Um die Kaufkraft der Bürger zu erhalten, soll er ab 1. Juli wieder auf 14,9 Prozent sinken, erklärt die Verbraucherzentrale NRW und zählt weitere wichtige Änderungen auf: Drücken vor der Krankenversicherung gilt nicht ab sofort muss jeder für den Krankheitsfall abgesichert sein. Allerdings können privat Abgesicherte künftig problemloser den Krankenversicherer wechseln. Damit sich Versicherte im Wust der veränderten Bedingungen zurechtfinden, zeigt die Verbraucherzentrale NRW auf, was sie in punkto Krankenkassen unbedingt wissen sollten:
Allgemeine Versicherungspflicht: Ich bin nicht versichert dieser Status gilt nicht mehr. Seit 1. Januar muss fast ausnahmslos jeder Mitglied in einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse sein und monatliche Beiträge entrichten. Nichtversicherte, die nicht in einer gesetzlichen Kasse unterschlüpfen können, sollten sich umgehend privat versichern. Teuer wirds für alle, die dies jetzt versäumen: Die Kassen vergessen nichts: Nachlässige Zeitgenossen müssen später mit Beitragsnachzahlungen und Säumnisgebühren rechnen.
Einheitlicher Beitragsatz: In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt ab diesem Jahr zunächst ein einheitlicher Beitragssatz. 15,5 Prozent des Bruttoeinkommens fließen bis Ende Juni in einen gemeinsamen Gesundheitsfonds. Anschließend soll der Satz auf 14,9 Prozent gesenkt werden. Aus der großen Geldsammelstelle erhalten die Kassen eine Pauschale für jeden ihrer Versicherten. Der Anteil ist gestaffelt nach Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand. Mit den zugewiesenen Beträgen müssen die Krankenkassen dann auskommen. Reichen die Mittel nicht aus, können sie von den Versicherten einen Zusatzbeitrag fordern. Dieser ist begrenzt auf maximal ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. Einen Pauschalbetrag von bis zu acht Euro darf die jeweilige Kasse aber ohne Einkommensprüfung einziehen. Wird ein Zusatzbetrag fällig, haben Versicherte jedoch ein Sonderkündigungsrecht und können zu einer anderen Krankenversicherung wechseln. Erzielen die Kassen jedoch einen Überschuss, winkt den Versicherten unter Umständen eine Prämie.
Wechsel der privaten Krankenversicherung: Wer privat versichert ist, kann erstmals den Versicherungsanbieter wechseln, ohne dass ihm dabei sämtliche Alterungsrückstellungen verloren gehen. Bislang Versicherte können dies bis zum 30. Juni dieses Jahres tun. Neu-Versicherten ist dies jederzeit möglich. Ein Wechsel in die private Krankenversicherung eines anderen Unternehmens lohnt sich jedoch meist nur für jüngere Versicherte.
Privater Basistarif für alle: Seit 1. Januar müssen die privaten Krankenkassen außerdem allen Interessenten einen Basistarif anbieten, der dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenkassen entspricht. Feiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung können ebenfalls bis zum 30. Juni in diesen Basistarif bei einer privaten Krankenversicherung wechseln. Interessenten darf die Aufnahme nicht verweigert werden auch nicht falls ein erhöhtes gesundheitliches Risiko besteht. Auch privat Versicherte können in den Basistarif wechseln. Bedingung ist, dass sie dort mindestens für 18 Monate bleiben.
Wers genauer wissen will, findet alle wichtigen Informationen in der Kurzinformation Krankenversicherungen. Was ändert sich ab Januar 2009. Die Verbraucherzentrale NRW beschreibt darin die Konsequenzen für die Versicherten und gibt wertvolle Tipps. Die kostenlose Broschüre ist in den lokalen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW erhältlich.