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Erkältung: Wann Apotheker zum Arztbesuch raten

Pressemitteilung

Berlin – Erkältungskrankheiten werden anfangs fast immer in der Selbstmedikation behandelt. “Bei rezeptfreien Arzneimitteln ist die Beratung durch den Apotheker unverzichtbar – deshalb sind Arzneimittel apothekenpflichtig. Nur der Apotheker kann beurteilen, ob ein Arztbesuch nötig ist”, sagt Magdalene Linz, Präsidentin der Bundesapothekerkammer.

Im individuellen Beratungsgespräch werden Apotheker einem Patienten zum Arztbesuch raten, wenn die Symptome, wie plötzliches, hohes Fieber und starkes Krankheitsgefühl, den Verdacht auf eine Influenza (“echte Grippe”) nahe legen. Aber auch bei den meist als harmlos angesehenen grippalen Infekten kann in einigen Fällen ein Arztbesuch unumgänglich sein. Dazu gehören zum Beispiel Schmerzen in der Stirn oder im Augenbereich, die auf eine Beteiligung der Nebenhöhlen hinweisen können. Weitere Verdachtszeichen sind eitriger oder blutiger Auswurf, wenn beim Atmen oder Husten Schmerzen entstehen, Fieber über 39 Grad oder wenn das Fieber länger als zwei bis drei Tage besteht. Auch wenn der Husten oder andere Beschwerden länger als drei Wochen andauern, sollte der Arzt aufgesucht werden.

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie auch unter http://www.abda.de