Stuttgart / Berlin – Mit einem Erfolg vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf hat die AOK-Gemeinschaft das Vergabeverfahren für die am 1. April startende 12. Tranche der bundesweiten Arzneimittelrabattverträge endgültig abgeschlossen.
„Der Vergabesenat des Oberlandesgerichtes hat die von einem großen Pharmaunternehmen angestrengte Verlängerung des Zuschlagsverbots für Pantoprazol und Fentanyl abgewiesen. Nach der Entscheidung am 18. Februar 2014 haben wir die Zuschläge für beide Blockbuster umgehend erteilt“, sagte Dr. Christopher Hermann, Verhandlungsführer der AOK-Gemeinschaft und Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, am Freitag in Stuttgart. Bei Pantoprazol handelt es sich um einen Magensäurehemmer, bei Fentanyl um ein Schmerzmittel.
Die Zuschläge für den weitaus größten Teil der in Tranche 12 ausgeschriebenen Wirkstoffe hatte die AOK bereits im Dezember 2013 erteilen können. Im Januar und Februar wurden verschiedene Vergabeverfahren erfolgreich abgeschlossen. Damit starten jetzt am 1. April 2014 Verträge für 109 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen (111 Fachlose).
Die 12. Tranche umfasst hauptsächlich Versorgungsverträge für 92 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen der Ende März 2014 auslaufenden siebten Tranche sowie 19 weitere Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen.