Bonn – Der FVS gegrüßt grundsätzlich, dass möglichst rasch gesetzliche Regelungen zur Schaffung erforderlicher Behandlungskapazitäten angesichts der Corona Pandemie getroffen werden, und Bundesminister Jens Spahn am letzten Samstag einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt hat. Die dort getroffenen Regelungen sind allerdings unzureichend und müssen – in diesem Gesetzesentwurf oder durch weitere gesetzliche Regelungen – zum einen den Erhalt der Liquidität der bestehenden Rehabilitationsstrukturen gewährleisten, und zum anderen bei der Schaffung zusätzlicher Kapazitäten auch die Belange der chronisch kranken Patienten/ innen in den Rehabilitationseinrichtungen, die eines besonderen Schutzes bedürfen, beachten. Näheres ist der beigefügten Stellungnahme zu entnehmen.