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Entscheidung zum Fortgang der diamorphingestützten Behandlung

Bundesministerium für Gesundheit

Berlin – Am 21. November ist in einem Gespräch der Fraktionsspitzen der Union und der SPD eine Entscheidung zum Fortgang der diamorphingestützten Behandlung gefallen. Die Union war nicht bereit, eine Gesetzesinitiative mitzutragen, die eine Überführung der Diamorphinbehandlung in eine Regelversorgung ermöglichen würde. Lediglich eine Weiterbehandlung der Patient/-innen in der Studie käme für die Union in Frage.

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing, vertritt die Auffassung: “Ein solcher Vorschlag steht im Gegensatz zu den Ergebnissen der Arzneimittelstudie. Diese belegen, dass die Diamorphinbehandlung für die Zielgruppe der Schwerstopiatabhängigen der herkömmlichen Substitutionsbehandlung signifikant überlegen ist. Eine Begrenzung auf die Patientinnen und Patienten in der Studie leugnet diese Erkenntnisse. Diese Entscheidung führt dazu, dass etwa 1.500 schwerst Opiatabhängigen in Deutschland das einzig wirksame Medikament verweigert wird. Diesen Menschen droht deshalb wieder die Verelendung.”

Die Position der Bundestagsfraktionen der Union ist auch deshalb nicht nachvollziehbar, weil sie sich gegen die Forderungen aus den betroffenen, zumeist unionsgeführten Städten und einigen CDU-geführten Ländern, zur Fortsetzung der diamorphingestützten Behandlung stellt. Diese haben bereits eine langfristige Integration der diamorphingestützten Behandlung in das Drogenhilfesystem begonnen oder setzen sie schon um. Die Städte sehen die Behandlung von schwerstabhängigen Menschen mit Diamorphin als einen wichtigen und wirksamen Baustein ihrer kommunalen Drogenhilfestrategie an und fordern eine entsprechende Änderung des Gesetzes.

Der Vorschlag, nur noch die etwa 350 Patienten der Studie weiterzubehandeln, ist auch aus ökonomischer Sicht nicht praktikabel. Bereits jetzt operieren alle Studienzentren nicht mit voller Auslastung, deshalb sind die Kosten pro Patient in letzter Zeit gestiegen. Mit jedem weiteren Patienten, der aus der Behandlung ausscheidet, verschärft sich dieses ökonomische Problem. Sabine Bätzing: “Mit diesem Vorschlag stehlen sich die Bundestagsfraktionen der Union aus der Verantwortung.”

Offenkundig will sich die Union auf Bundesebene mit der Absage an ein Gesetz auch einer konstruktiven Auseinandersetzung mit dem Schlussbericht einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe entziehen. Dieser Schlussbericht empfiehlt eine sehr eng reglementierte Behandlung mit Diamorphin in einer Regelversorgung. Die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden hat deshalb am 17. November beschlossen, dass das Bundesministerium für Gesundheit mit den Ländern entsprechende gesetzliche Möglichkeiten prüfen soll.

Sabine Bätzing: “Wir werden die Verantwortlichen der Länder zu einem Gespräch einladen. Mit der geplanten Verlängerung der Behandlung bis zum 30.06.2007 haben die Länder ausreichend Zeit, um sich abzustimmen und einen Gesetzentwurf in den Bundesrat einzubringen. Die Hoffnungen der schwerstkranken Opiatabhängigen ruhen jetzt auf den Ländern.”

Hintergrund: Die bereits verlängerte Studienphase der Diamorphinbehandlung läuft am 31.12.2006 aus; eine Entscheidung über den weiteren Fortgang der Behandlung für die Patienten ist dringend erforderlich. Zahlreiche Experten und eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe fordern für eine sehr kleine Zielgruppe schwerst Opiatabhängiger die diamorphingestützte Behandlung als Regelversorgung.

Weitere Informationen unter http://www.heroinstudie.de.