Berlin – Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschluss zum Krankenhausfinanzierungsreformgesetz erklären die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette WidmannMauz MdB und der zuständige Berichterstatter, Dr. Hans Georg Faust MdB:
Der vorgelegte Gesetzentwurf bedeutet für die Krankenhäuser eine deutliche Entlastung ihrer wirtschaftlichen Situation. Damit hält die Koalition Wort und stellt 3 Mrd. Euro mehr für Krankenhäuser zur Verfügung und damit für eine bessere Versorgung und Arbeitsbedingungen für Beschäftigte. Das Maßnahmenbündel umfasst die Aufhebung des Sanierungsbeitrags der Krankenhäuser, die 50prozentige Finanzierung der Lohn- und Gehaltssteigerungen durch die Krankenkassen sowie ein Programm zur Einstellung von Pflegekräften mit der Schaffung von zusätzlich 21.000 Stellen.
Zur Ablösung der Grundlohnanbindung der Krankenhauspreise wird in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe eine Alternative entwickelt. Damit wird eine Kernforderung der Union umgesetzt. Gemeinsam werden Bund und Länder auch die Einzelheiten für eine zukünftige Investitionsfinanzierung durch leistungsorientierte Investitionspauschalen entwickeln.
Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, den ordnungspolitischen Rahmen der Krankenhausfinanzierung neu zu regeln. Seit Jahren hat sich die wirtschaftliche Situation vieler Krankenhäuser verschlechtert, was verschiedene Ursachen hat. Dies sind im Wesentlichen die gestiegenen Personal- und Sachkosten, der unzureichende Beitrag der Länder für Investitionen in Krankenhäusern und noch nicht erfolgte Verbesserungen in der Arbeitsorganisation von Krankenhäusern.