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Endlich mehr Transparenz bei Schwangerschaftsabbruchstatistik

Mehr Transparenz, Ehrlichkeit und weniger Tabuisierung

Berlin – Anlässlich der Veröffentlichung des ersten Quartals der neuen Schwangerschaftsabbruchstatistik 2010 und des dort ausgewiesenen Anstiegs der Anzahl der späten Schwangerschaftsabbrüche um 55 Prozent erklärt die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dorothee Bär MdB:

Die heute veröffentlichte Statistik zu Schwangerschaftsabbrüchen im ersten Quartals 2010 stellt eine Erhöhung von 54,8 Prozent bei den Spätabtreibungen fest. Grund dafür könnte sein, dass die Statistik erstmals Angaben zur Anzahl der Fetozide enthält. Im ersten Quartal 2010 gab insgesamt 7 Fetozide bei Mehrlingsschwangerschaften und 62 Fetozide in sonstigen Fällen. Insgesamt gab es 96 Abbrüche ab der 22. vollendeten Schwangerschaftswoche. Im ersten Quartal 2009 waren es 62.

Ein Fetozid ist die Tötung des Fötus im Mutterleib. Diese Methode wird üblicherweise angewendet, wenn das Kind außerhalb bereits lebensfähig wäre. Außerdem werden Fetozide bei der „Reduktion“ von Mehrlingen vorgenommen. Lange Jahre hat das Statistische Bundesamt die Methode des Fetozids nicht eigens erhoben, obgleich es dazu bereits eine gesetzliche Grundlage gab und die Bundesärztekammer sowie die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe dies seit 2005 fordern. Die Bundesärztekammer vermutete, dass einige Fetozide in der Statistik nicht auftauchten, weil die statistischen Erhebungsbogen dafür keine Eintragungsmöglichkeiten für die Ärzte vorsahen. Dies hat sich nun geändert und kann als Grund für die gestiegene Anzahl bei späten Schwangerschaftsabbrüchen angesehen werden. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte sich dafür stark gemacht, dass seit dem 1. Januar 2010 alle relevanten Schwangerschaftsabbruch-Methoden, also auch Fetozide, durch das Statistische Bundesamt erhoben werden.

Auf Anregung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird ab 2010 auch die Dauer der Schwangerschaft unmissverständlich definiert. In der Vergangenheit hatten, wie eine Abfrage des Statistischen Bundesamts bei der Ärzteschaft ergab, Ärztinnen und Ärzte die Dauer der Schwangerschaft uneinheitlich angegeben. Dies hatte zu Unklarheiten in der Statistik geführt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 28. Mai 1993 eine Pflicht des Gesetzgebers zur Beobachtung des Abbruchgeschehens in Deutschland aufgegeben. Die Unions-Fraktion hat sich vehement für mehr Transparenz, Ehrlichkeit und weniger Tabuisierung eingesetzt. Wir begrüßen, dass die heute veröffentlichte Schwangerschaftsabbruchstatistik endlich mehr Klarheit verschafft. Die Statistik wird vom Statistischen Bundesamt auf Anfrage zur Verfügung gestellt.