Berlin – Anlässlich der Überarbeitung der Begutachtungsrichtlinie Vorsorge und Rehabilitation für Mutter-Vater-Kind-Kuren erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Steffen-Claudio Lemme:
Die-SPD-Bundestagsfraktion begrüßt ausdrücklich die nun vorliegende Überarbeitung der Richtlinie zur Begutachtung des Anspruchs auf Mutter-Vater-Kind-Kuren. Sie schafft Klarheit für alle Beteiligten. Es werden so Zweifel an der Praxis der Prüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen ausgeräumt. Dem seit 2007 bestehenden gesetzlichen Anspruch von Müttern und Vätern auf eine Kur mit den eigenen Kindern wird auf diese Weise Genüge getan.
Durch die Konkretisierung der Richtlinie hinsichtlich ergänzender Gründe für einen Kuranspruch, die zur eigentlichen medizinischen Indikation hinzukommen, wird es zu einer deutlich verbesserten Bewilligungspraxis kommen. Auch werden die Gutachten zügiger erarbeitet. Im Sinne der Betroffenen wird so aber vor allem für eine bessere Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Gutachten des Medizinischen Dienstes der Kassen gesorgt.
Zum Ende des Jahres 2012 wird die Bewilligungspraxis erneut evaluiert. Dies bietet allen Beteiligten erneut die Gelegenheit ihre gewonnen Erfahrungen gemeinsam und im Interesse der Mütter und Väter zu analysieren und gegebenenfalls nach zu justieren.