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Empfehlungen zu Verpackung und Werbung für Tabakprodukte und zur Unabhängigkeit der Gesundheitspolitik von der Tabakindustrie verabschiedet

Bätzing: Ergebnisse sind wichtige Orientierung für die nationale Tabakpolitik

Berlin – Die dritte Konferenz der Vertragsparteien zur WHO-Tabakrahmenkonvention hat am 22. November 2008 in Durban (Südafrika) Leitlinien zur Ausgestaltung der internationalen Tabakrahmenkonvention verabschiedet.

Auf der Vertragsstaatenkonferenz in Durban wurden drei Leitlinien zur Umsetzung umfassender Tabakwerbeverbote, zur Verpackung und Etikettierung von Tabakerzeugnissen sowie der Unabhängigkeit der Gesundheitspolitik von den Interessen der Tabakindustrie verhandelt und verabschiedet.

Dazu erklärt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing: „Ich begrüße den gemeinsamen Prozess und den breiten Konsens zur weiteren Ausgestaltung der internationalen Tabakrahmenkonvention. Rauchen ist das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko. Die am letzten Samstag auf der Konferenz der Vertragsstaaten in Durban verabschiedeten Leitlinien sind eine Orientierung für die Vertragsstaaten zur Weiterentwicklung von Maßnahmen in der Tabakprävention. So ist mir in Deutschland die Einführung bildgestützter Warnhinweise auf allen Tabakwaren ein wichtiges Anliegen.

In der Tabakpolitik sind wir gemeinsam mit der Europäischen Union auf einem guten Weg und haben viele der empfohlenen Maßnahmen bereits umgesetzt. Einzelne der beschlossenen Empfehlungen sind sehr weitreichend und verstehen sich als weltweiter ‘Goldstandard’ für erfolgreiche Tabakpolitik. Wir müssen in Deutschland unsere Bemühungen in der Tabakprävention weiter fortsetzen, um die Zahl der rauchenden Menschen und die gesundheitlichen Folgen des Rauchens zu verringern. Dieses Ziel setzt sich auch das Nationale Aktionsprogramm zur Tabakprävention, das ich bis Ende dieses Jahres mit den Bundesressorts beraten und abstimmen werde.“

Auf der Vertragsstaatenkonferenz wurden außerdem Fortschrittsberichte zu Leitlinien über Inhaltsstoffe von Tabakerzeugnissen und deren Kennzeichnung sowie zur Aufklärung, Information und Bewusstseinsbildung gebilligt. Sie sollen auf der vierten Konferenz der Vertragsparteien in zwei Jahren verabschiedet werden. Weiterhin soll bis zur nächsten Konferenz der Vertragsparteien ein Protokoll mit verbindlichen Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Tabakprodukten verabschiedet werden. Bereits 2007 hatte die Vertragsstaatenkonferenz eine Leitlinie zum Schutz vor Passivrauchen verabschiedet.

Die Tabakrahmenkonvention ist das erste weltweite Gesundheitsabkommen, das sich zum Ziel gesetzt hat, weltweit den Tabakkonsum in den 161 Vertragsparteienstaaten durch gemeinsame Anstrengungen zu reduzieren. Die verabschiedeten Leitlinien sind Empfehlungen für Maßnahmen in der Tabakpolitik, die sich die internationale Staatengemeinschaft unter dem Dach der Weltgesundheitsorganisation zur Umsetzung der Tabakrahmenkonvention erarbeitet hat. Sie sind keine verbindlichen Regelungen für die Mitgliedsstaaten, sondern eine Orientierung zur weiteren Ausgestaltung der nationalen Politik.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter http://www.who.int