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Embryonale Stammzellenforschung: Unions-Europaabgeordnete gegen Verschiebung des Stichtags

Offener Brief an Bundesforschungsministerin Annette Schavan

Bruxelles – Europaabgeordnete von CDU und CSU kritisieren Überlegungen zur Verschiebung des Stichtags zur Nutzung von embryonalen Stammzellen. In einem von den Europaabgeordneten Peter Liese (CDU), Bernd Posselt (CSU) und Renate Sommer (CDU) unterzeichneten offenen Brief wird Bundesforschungsministerin Schavan aufgefordert, das Stammzellenimportgesetz nicht anzutasten. “Eine Aufweichung des Embryonenschutzgesetzes hätte eine fatale Signalwirkung auf andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die sich bisher an den strengen deutschen Vorgaben orientiert haben”, so Liese, Posselt und Sommer.

Auch eine “einmalige” Verschiebung des Stichtages wird von den drei Europaabgeordneten abgelehnt. “Eine einmalige Verschiebung des Stichtages erscheint uns keine glaubwürdige Konzeption, da der neue Stichtag ja jederzeit wieder verschoben werden könnte”, heißt es in dem offenen Brief.

Zudem seien durch eine derartige Maßnahme keinerlei wissenschaftliche Fortschritte zu erwarten. Stattdessen habe sich in den letzten Jahren bestätigt, “dass die Forschung mit embryonalen Stammzellen wesentlich weniger geeignet ist, therapeutische Erfolge zu bringen als die Forschung mit adulten Stammzellen”.

Die Europaabgeordneten Peter Liese, Bernd Posselt und Renate Sommer waren Mitglied im nichtständigen Ausschuss des Europäischen Parlaments zur Humangenetik.

Bereits im Dezember 2006 hatte eine Mehrheit der deutschen Europaabgeordneten in einem fraktionsübergreifenden offenen Brief die Mitglieder des Bundestages aufgefordert, sich gegen eine Aufweichung des Stammzellimportgesetzes auszusprechen. Bisher dürfen in Deutschland nur embryonale Stammzellen zu Forschungszwecken verwendet werden, die vor 2002 gewonnen wurden.

Für weitere Informationen: Büro Peter Liese MdEP: Tel. 0032 (0)2-28-47981 Büro Bernd Posselt MdEP: Tel. 0032 (0)2-28-47232 Büro Renate Sommer MdEP: Tel. 0032 (0)2-28-47383

——————————————————————————- CDU/CSU-Gruppe in der EVP-ED-Fraktion im Europäischen Parlament Thomas Bickl, M.A., Tel. +32 2 28 32002 oder + 32 478 21 53 72 (GSM) Knut Gölz, M.A. Tel. +32 2 28 41341 oder +32 479 97 21 44 (GSM) Lasse Böhm, Tel. +32 2 28 40774 oder +32 484 65 68 97 (GSM) Rue Wiertz, B – 1047 Brüssel, Fax: +32 2 28 49044 ——————————————————————————– Offener Brief an Bundesforschungsministerin Annette Schavan

Sehr geehrte Frau Dr. Schavan,

mit großem Erstaunen haben wir der Presse entnommen, dass Sie sich als zuständige Ministerin für eine Verschiebung des Stichtages im deutschen Stammzellimportgesetz aussprechen. Wir respektieren, dass nach dem Subsidiaritätsprinzip der Deutsche Bundestag die Entscheidung über eine eventuelle Änderung des Stammzellimportgesetzes treffen muss. Trotzdem möchten wir als im Europäischen Parlament mit dem Thema befasste Mitglieder von CDU und CSU unsere Meinung nicht verbergen.

Wir wissen, dass viele Unionswähler schockierOffener Brief an Bundesforschungsministerin Annette Schavant darüber sind, dass ausgerechnet eine unionsgeführte Bundesregierung und eine Forschungsministerin, die der CDU angehört, einer Aufweichung des Embryonenschutzes das Wort reden. Wir möchten auch davor warnen, dass eine solche Entscheidung, falls sie vom Bundestag übernommen würde, eine negative Signalwirkung auf andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union hätte, die sich bisher am strengen deutschen Embryonenschutzgesetz orientiert haben. Wir möchten Sie noch einmal daran erinnern, dass sich bereits vor Monaten eine sehr deutliche Mehrheit der deutschen Europaabgeordneten in einem Brief an die Bundestagsabgeordneten gegen eine Verschiebung des Stichtags ausgesprochen hat.

Eine einmalige Verschiebung des Stichtages erscheint uns keine glaubwürdige Konzeption, da der neue Stichtag ja jederzeit wieder verschoben werden könnte und bisher nicht erkennbar ist, wie die Aussage, es sei nur eine einmalige Verschiebung, im Gesetz oder an irgendeiner geeigneten Stelle festgeschrieben werden könnte. Es erscheint uns auch sehr befremdlich, dass der gerade erst etablierte neue Deutsche Ethikrat, der den umstrittenen Nationalen Ethikrat ablöst, sich mit dieser Frage überhaupt nicht befassen konnte, bevor die zuständige Ministerin ihre Position festlegt.

Auch können wir trotz intensiver Diskussionen mit Stammzellforschern und intensivem Studium der wissenschaftlichen Literatur nicht erkennen, welche Art von dringend notwendiger Forschung mit Zellen, die nach dem deutschen Stichtag hergestellt wurden, durchgeführt werden kann, die mit den vorhandenen Zellen, die vor 2002 hergestellt wurden, nicht durchgeführt werden kann. Vielmehr bestätigte sich in den letzten Jahren deutlich, dass die Forschung mit embryonalen Stammzellen wesentlich weniger geeignet ist, therapeutische Erfolge zu bringen als die Forschung mit adulten Stammzellen. Schließlich gibt es bereits 73 Erkrankungen, die in der Regel sehr erfolgreich mit adulten Stammzellen therapiert werden, und die positiven Meldungen aus diesem Forschungsbereich haben sich in den letzten Jahren eher gehäuft.

Wir möchten Sie daher dringend bitten, Ihre Entscheidung noch einmal zu überdenken und das Stammzellimportgesetz nicht anzutasten.

Mit freundlichen Grüßen Dr. Peter Liese Dr. Renate Sommer Bernd Posselt