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Eltern mit Behinderungen nicht von Elternassistenz ausschließen

Eltern mit Behinderungen müssen genauso wie Eltern ohne Behinderungen ihr Kind erziehen können

Berlin – Anlässlich der gestrigen Mitteilung des Verwaltungsgerichts Minden, einer Mutter mit Behinderung eine sogenannte „Elternassistenz“ zugesprochen zu haben, erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:

Der vom Verwaltungsgericht entschiedene Fall macht wieder deutlich, wie ein Zuständigkeitsstreit zwischen Kostenträgern auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen wird. Eltern mit Behinderungen müssen genauso wie Eltern ohne Behinderungen ihr Kind erziehen können. Die hierfür notwendige Unterstützung muss gewährt werden. Wenn ein Kostenträger, wie hier geschehen, einfach darauf verweist, dass das Kind auch außerhalb des Elternhauses betreut werden könne, ist das untragbar. Deshalb ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden bahnbrechend für die betroffene Familie.

Das Verwaltungsgericht Minden hatte der Mutter eines Säuglings am 31. Juli vorläufig eine monatliche Hilfe in Höhe von 1.400 Euro zugesprochen. Dem Antrag der Mutter mit einer spastischen Lähmung an das Gericht ging ein Zuständigkeitsstreit des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe als Träger der Eingliederungshilfe und der Stadt Bünde als Trägerin der Kinder- und Jugendhilfe voraus. Das Verwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung die grundsätzliche Zahlungsverpflichtung des Trägers der Eingliederungshilfe deutlich gemacht. Aufgrund des bestehenden Zuständigkeitsstreits muss jedoch vorläufig die Stadt Bünde die Kosten der Elternassistenz übernehmen.

Die andauernden Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen Kostenträgern müssen politisch im Sinne von „Hilfen aus einer Hand“ geklärt werden.