Düsseldorf/Münster – Anforderungen an die elektronische Fallakte (eFA) hat der ärztliche Beirat zur Begleitung des Aufbaus einer Telematik-Infrastruktur für das Gesundheitswesen in Nordrhein-Westfalen in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. „Die elektronische Fallakte muss den medizinischen Informationsaustausch erleichtern und beschleunigen, und zwar unter strikter Beachtung des Datenschutzes, der gesetzlich verbrieften Patientenrechte sowie der haftungsrechtlichen Sicherheit“, heißt es in dem Papier.
Die Vorsitzenden des Beirates, Dr. Christiane Groß (Ärztekammer Nordrhein) und Dr.Dr. Hans-Jürgen Bickmann (Ärztekammer Westfalen-Lippe) setzen sich dafür ein, dass im Rahmen der Landesinitiative eGesundheit.nrw ein Leitfaden zur sektorenübergreifenden datenschutzkonformen Einführung elektronischer Fall- und Patientenakten erstellt wird. Außerdem fordert der Beirat, dass die Anlage und Moderation elektronischer Fallakten adäquat in der Gebührenordnung für Ärzte, dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab und im System der diagnosebezogenen Fallpauschalen angemessen honoriert werden.
Im Wortlaut findet sich das Papier des ärztlichen Beirates „Anforderungen an die einrichtungsübergreifende elektronische Fallakte“ im Internet unter www.aekno.de/aerztlicher_Beirat und www.aekwl.de.