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Einzelverträge mit Krankenhäusern gegen Fehlversorgung

Pressemitteilung

Berlin – Zu den Ergebnissen des BARMER-GEK-Reports “Krankenhaus 2010”, der Daten zu Häufigkeiten von Hüft- und Kniegelenksimplantationen enthält, erklärt die stellvertretende gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Dr. Marlies Volkmer:

Die Ergebnisse des Berichts legen nahe, dass beim Einsatz von künstlichen Knie- und Hüftgelenken eine Über- bzw. Fehlversorgung besteht. Der geringste Teil des Anstiegs der Operationen lässt sich mit der zunehmenden Alterung der Bevölkerung erklären. So sind nur 16 Prozent der beobachteten Zunahme an Kniegelenkseingriffen altersbedingt, 84 Prozent haben andere Ursachen.

Es geht selbstverständlich nicht darum, Menschen, bei denen eine Operation aus medizinischer Sicht angezeigt ist, den Eingriff zu verweigern. Klar sein muss aber auch, dass der Eingriff wirklich medizinisch notwendig ist und dass er in einer guten Qualität vorgenommen wird.

Natürlich müssen die Kriterien für Hüft- und Kniegelenks-Implantationen überprüft werden. Selbstverständlich sollte auch die Höhe der Vergütung überprüft werden. Denn wäre die Vergütung unangemessen hoch, könnte dies ein Anreiz sein, auch ohne strenge Indikationsstellung zu operieren.

Zentral aber ist, dass die Krankenkassen die Möglichkeit erhalten müssen, mit ausgewählten Krankenhäusern Verträge über definierte planbare Leistungen zu schließen. Damit könnte zwar nicht mehr jedes Krankenhaus Implantationen an Knie und Hüfte vornehmen. Diese Krankenhäuser müssten aber bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen. Das wäre im Interesse der Patientinnen und Patienten.

Herr Rösler kann einfach auf die Vorarbeit aus der letzten Wahlperiode zurückgreifen, in der das Gesundheitsministerium bereits zu Einzelverträgen gearbeitet hatte. Mit dem BARMER-GEK-Bericht hat er genügend Argumente in der Hand, um endlich die Länder ins Boot zu holen.