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Einstieg in den Systemwechsel geschafft

FLACH:

Berlin – Zum heutigen Beschluss des GKV-Finanzierungsgesetzes durch den Deutschen Bundestag erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Ulrike FLACH:

Das Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FinG) stellt die Weichen für ein zukunftsfestes Gesundheitssystem: Wir verbinden eine strukturelle Neuordnung des Gesundheitswesens mit fairen und gleichmäßig verteilten Ausgabenbegrenzungen sowie einer Rückführung des einkommensabhängigen Beitrags auf das Niveau vor der Wirtschafts- und Finanzkrise.

Die künftig stärkere Finanzierung über einkommensunabhängige Zusatzbeiträge entkoppelt die Finanzierung von den Arbeitskosten und stellt das Gesundheitswesen damit auf ein stabiles Fundament. Die Krankenkassen erhalten wieder mehr Beitragsautonomie. Den Versicherten fällt es künftig leichter, Preis und Leistung Ihrer Krankenversicherung miteinander zu vergleichen. Der mit den Zusatzbeiträgen verbundene soziale Ausgleich aus Steuermitteln ist unbürokratisch und gerechter als das bisherige System. Bezieher niedriger Einkommen werden wirksam vor Überforderung geschützt. Der Arbeitgeberanteil wird darüber hinaus nun bei 7,3 Beitragssatzpunkten festgeschrieben. Das sichert und schafft Arbeitsplätze. Die beschlossenen Ausgabenbegrenzungen führen weder zu Leistungsbeschränkungen noch zu Qualitätsverlusten.

Die Wahlfreiheit der Versicherten wird gestärkt: Die Mindestbindungsfrist bei den Wahltarifen der gesetzlichen Krankenversicherung wird reduziert. Künftig haben auch die Versicherten in Wahltarifen bei erstmaliger Erhebung oder Erhöhung des Zusatzbeitrages ein Sonderkündigungsrecht. In einem ersten Schritt werden darüber hinaus die bestehenden Hürden bei der Inanspruchnahme von Kostenerstattung beseitigt. Daneben ist der Wechsel in die private Krankenversicherung wieder nach einmaligem Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze möglich, der Rechtsstand vor dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wird wiederhergestellt.

Ziel der FDP-Bundestagsfraktion ist ein wettbewerbliches Gesundheitssystem, das Wahlfreiheit ermöglicht und eine stabile Basis für künftige Herausforderungen gewährleistet.