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Einschleppen der Maul- und Klauenseuche verhindern!

Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz teilt mit:

Berlin – Am 4. August 2007 wurde in Südengland in der Grafschaft Surrey der Ausbruch von Maul- und Klauenseuche (MKS) in einer Rinderherde festgestellt. Zum Schutz vor einer Ausbreitung dieser hoch ansteckenden Tierseuche haben sowohl die Britische Regierung als auch die Europäische Kommission ein umfassendes Exportverbot für aus Großbritannien stammende Klauentiere einschließlich der von diesen Tieren gewonnenen Produkte erlassen. Das betrifft vor allem Rinder, Schafe und Ziegen sowie deren Fleisch und Milch.

Obgleich die Maul- und Klauenseuche für Menschen nicht gefährlich ist, muss alles getan werden, die hiesigen Tierbestände zu schützen. Daher appellieren wir an die Bevölkerung, folgende Verhaltensregeln zu berücksichtigen:

* Von Reisen aus Großbritannien dürfen keine Lebensmittel, die von Klauentieren stammen, mitgebracht werden. Gleiches gilt für Tiertrophäen und Felle von Klauentieren.

* In Großbritannien sollte der Aufenthalt in Gebieten, in denen MKS festgestellt wurde, nach Möglichkeit vermieden werden, um eine Verschleppung des Virus zu vermeiden.

* Wer aus Gebieten, in denen MKS festgestellt wurde, zurückkehrt, sollte mindestens eine Woche lang keine Einrichtungen besuchen, in denen Klauentiere gehalten werden. Das gilt auch für Tierpark, Zoo und Kinderbauernhöfe. Insbesondere der direkte Kontakt zu Klauentieren ist während dieses Zeitraums unbedingt zu vermeiden.

Auch am Grenzkontrollpunkt in Tegel werden Reisende derzeit auf die Regelungen hingewiesen.