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Einreichungsfrist für Anträge endet am 21.05.2007

EU-Förderprogramm “Gesundheit” neu aufgelegt

Bruxelles – Im Rahmen der Überprüfung einer Reihe von EU-Förderprogrammen hat die EU-Kommission in den letzten Monaten unter anderem neue Strukturen für den Bereich der öffentlichen Gesundheit aufgestellt.

In dem neuen Gesundheitsprogramm sind drei Aktionsschwerpunkte festgesetzt: besserer Gesundheitsschutz der Bürger, Gesundheitsförderung zur Steigerung von Wohlstand und Solidarität und Schaffung und Verbreitung von Wissen zu Gesundheitsfragen, weiß der südwestfälische CDU-Europaabgeordnete Peter Liese. Für den Zeitraum 2007-2013 stehen 365,5 Millionen Euro an Haushaltsmitteln zur Verfügung.

1. Im Rahmen des ersten Zieles werden Maßnahmen getroffen, um die Bürger vor Gesundheitsbedrohungen zu schützen, so die Entwicklung der Kapazitäten der EU und der Mitgliedstaaten zur Ergreifung von Gegenmaßnahmen. Weiter gehören zum ersten Ziel Maßnahmen auf den Gebieten Patientensicherheit, Verletzungen und Unfälle sowie Gemeinschaftsvorschriften in Bezug auf Blut, Gewebe und Zellmaterial und zur Unterstützung der internationalen Gesundheitsvorschriften. 2. Im Rahmen des zweiten Zieles werden Projekte zum aktiven Altern bei guter Gesundheit und der Beseitigung von Ungleichheit mit besonderer Berücksichtigung der neuen Mitgliedstaaten gefördert. Dazu gehören Maßnahmen zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitssystemen zu grenzüberschreitenden Themen wie etwa Mobilität von Patienten und Fachkräften des Gesundheitswesens. Außerdem wird das zweite Ziel auch Maßnahmen zu wesentlichen Einflussgrößen auf den Gesundheitsstatus der Bevölkerung wie Ernährung, Alkohol, Tabak und Drogenkonsum sowie die Qualität der sozialen und physischen Umwelt umfassen. 3. Im Rahmen des dritten Zieles werden Maßnahmen zum Austausch von Wissen und bewährten Verfahren bei Themen getroffen, bei denen die Gemeinschaft einen echten Zusatznutzen bieten kann, indem sie die Erfahrungen aus verschiedenen Ländern zusammenbringt, etwa bei seltenen Krankheiten oder bei grenzübergreifenden Themen, bei denen es um eine Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitssystemen geht. Peter Liese unterstreicht die Aufnahme der von dem Europäischen Parlament in seiner Stellungnahme in erster Lesung am 16. März 2006 betonte Aspekte, so etwa geschlechtsspezifische Gesundheitsaspekte oder die Gesundheit von Kindern. Weiter werden auch Kernthemen behandelt, die für alle Mitgliedstaaten von Interesse sind, wie etwa die geistige Gesundheit. Schließlich bietet das dritte Ziel auch Raum für Maßnahmen zum Ausbau des EU-Gesundheitsüberwachungssystems, zur Entwicklung von Indikatoren sowie der benutzerfreundlichen Verbreitung von Informationen für die Bürger.

Im Rahmen des Jahresarbeitsplans 2007 wurde ein Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen veröffentlicht. Die Einreichungsfrist für Anträge endet am 21.05.2007. Sie sind an die Exekutivagentur der Europäischen Kommission für die Durchführung des Programms, die Public Health Executive Agency (PHEA), zu richten.

Weitere Informationen finden Sie unter: http://ec.europa.eu

http://ec.europa.eu

Helpdesk der PHEA: Tel.: +352 – 4301 – 37707 Fax: +352 – 4301 – 30359 E-Mail: phea-php-calls@ec.europa.eu

Nationale Ansprechpartner: Dr. Friederike HOEPNER-STAMOS Bundesministerium für Gesundheit Referat 311 “Koordinierung, Grundsatzfragen, Planung, Europäische und internationale Fragen” Am Propsthof 78a 53121 Bonn Tel: 0049 22899-441-3282 Fax: 0049 22899-441-4931 E-mail: 311@bmg.bund.de