Berlin – Politisch unbestritten: Rabattverträge sind eine Ursache für Lieferprobleme von Arzneimitteln. Konsequenzen hat der Gesetzgeber bei Impfstoffen gezogen. Doch reichen die gesetzgeberischen Maßnahmen aus, um die Arzneimittelversorgung in Zukunft zu sichern?
Ein aktuelles Gutachten des BPI hat den Wirkstoffmarkt analysiert. Zehn Jahre nach „Scharfstellung“ der Arzneimittel-Rabattverträge im Jahr 2007 beantwortet das Gutachten die Frage, ob der Leistungsanspruch der Patienten heute überhaupt noch erfüllt wird.
Bei unserem Pressefrühstück stellen wir Ihnen das Gutachten „Zehn Jahre Rabattvertragsmarkt“ vor und laden Sie herzlich ein, die Lösungsvorschläge der Industrie für eine sichere Arzneimittelversorgung zu diskutieren
am Mittwoch, den 20. März 2019,
um 9.00 bis 10.00 Uhr,
im Tagungszentrum im Haus der Bundespressekonferenz,
Schiffbauerdamm 40/Ecke Reinhardtstraße 55,
10117 Berlin.
Input geben:
- Nils Hußmann, Fachanwalt für Medizinrecht in der Kanzlei KOZIANKA & WEIDNER, Hamburg,
- Babette Reiken, Geschäftsführerin G. Pohl-Boskamp GmbH & Co. KG, Hohenlockstedt,
- Dr. Martin Zentgraf, BPI-Vorstandsvorsitzender.
Wir freuen uns über Ihre Anmeldung via E-Mail an Beatrix Gohlke (bgohlke@bpi.de).