Marlborough, MA/Berlin – 26. Februar 2021
Dieser Versorgungsvertrag ist der erste mit einer Betriebskrankenkasse in Deutschland
ReWalk Robotics, Ltd. (Nasdaq: RWLK) („ReWalk“ oder das „Unternehmen“), führender Hersteller von robotergestützter Medizintechnik für Menschen mit Behinderungen der unteren Extremitäten, gab heute den Vertragsabschluss mit der BKK Mobil Oil bekannt. Dieser Vertrag ermöglicht allen anspruchsberechtigten Versicherten mit Rückenmarksverletzungen, die Versorgung mit einem ReWalk 6.0 Exoskelettsystem zu beantragen.
Die vertragliche Regelung ist die erste mit einer Betriebskrankenkasse und folgt auf eine Reihe von Verträgen mit mehreren Krankenkassen in Deutschland, die ReWalk seit Anfang 2020 unterzeichnet hat. Mit rund einer Million Versicherten ist die BKK Mobil Oil eine der größten von insgesamt 72 Betriebskrankenkassen in Deutschland. Im Rahmen dieses Vertrages können anspruchsberechtigte Personen nach erfolgreicher Schulung im Gebrauch ein ReWalk Personal 6.0 Exoskelett für die alltägliche Nutzung erhalten, mit dem sie wieder stehen und gehen können.
„Die BKK Mobil Oil hat mit dem Abschluss dieses Versorgungsvertrages die Vorreiterrolle innerhalb der betrieblichen Krankenversicherungen in Deutschland übernommen“, sagt ReWalk-CEO Larry Jasinski. „Wir hoffen, dass sich weitere betriebliche Krankenkassen diesem Vertrag anschließen werden, um eine qualitative Versorgung mit ReWalk Exoskelett ihrer Versicherten sicher zu stellen.“
„Neben dem innovativen Hilfsmittel Exoskelett, welches vielen gelähmten Menschen neue Hoffnung gibt, hat uns vor allem das gut durchdachte und detaillierte Versorgungskonzept der ReWalk Robotics GmbH überzeugt. Hierdurch kennt jeder Beteiligte zu jeder Zeit den jeweiligen Sachstand der Versorgung und kann die weiteren Behandlungsschritte planen, sodass unsere Versicherten qualitativ hochwertig versorgt und zügig durch die Maßnahme begleitet werden“, sagt Tanja Euhus, Bereichsleitung Verträge bei der BKK Mobil Oil.
Im Jahr 2018 wurde das ReWalk Personal 6.0 Exoskelett in das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes aufgenommen, welches von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung umfasste Hilfsmittel enthält. Diese Listung war ein entscheidender Wendepunkt, der es jeder der 103 gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ermöglichte, Versorgungsstandards für die ReWalk-Versorgung zu entwickeln. Nach der Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis begann ReWalk mit einer Reihe von deutschen Versicherern Versorgungsverträge zu schließen.