Berlin – Seit dem Jahr 2007 besteht in der gesetzlichen Krankenversicherung ein Rechtsanspruch auf Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen. Allerdings ist die Zahl der abgelehnten Anträge für Mutter-Kind-Kuren im Jahr 2010 laut Müttergenesungswerk weiter gestiegen. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid Fischbach: “Der Deutsche Bundestag hat im Jahr 2007 ganz bewusst die Mutter-Kind-Kuren zu einer Pflichtleistung in der gesetzlichen Krankenversicherung umgewandelt, um besonders Müttern in einer gesundheitlichen und familiären Belastungssituation zu helfen. Es kann nicht angehen, dass die Zahl der abgelehnten Anträge im Vergleich zum Vorjahr um drei Prozentpunkte gestiegen ist. Eine Überprüfung der immer weiter zurückgehenden Bewilligungszahlen durch die Politik ist dringend geboten. Es muss sichergestellt sein, dass die Bewilligungspraxis der Krankenkassen muss nach objektiven Kriterien erfolgt. 54 Prozent der Widersprüche gegen die Ablehnung von Anträgen, die Beratungsstellen im Müttergenesungswerk-Verbund nicht akzeptiert hatten, werden erfolgreich entschieden. Dies zeigt den dringenden Handlungsbedarf.”