Berlin – Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat mit Beschluss vom 22. Januar 2007 den Betrieb einer Apotheke in Saarbrücken, die sich im Besitz einer niederländischen Kapitalgesellschaft befindet, vorübergehend erlaubt. Eine abschließende Entscheidung bleibt dem Hauptsacheverfahren vorbehalten.
“Dies ist ein Schritt in die falsche Richtung”, kommentiert Heinz-Günter Wolf, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, die gestrige OVG-Entscheidung. “Ein deutsches Gericht ebnet den Weg für ein rein dem Kapital verpflichteten Apothekenwesen.” Die vom EG-Vertrag garantierte Niederlassungsfreiheit habe die im Widerspruch zum deutschen Apothekenrecht stehende Betriebserlaubnis erforderlich gemacht. Damit spricht das Gericht, Deutschland und den Mitgliedsstaaten der EU die Möglichkeit ab, Betriebsformen präventiv zu verbieten, die überwiegend an Investoreninteressen orientiert sind. Nachteilige Folgen für die Arzneimittelberatung und -versorgung werden nicht ausbleiben.
“Dies lässt Schlimmes ahnen”, sagte Wolf. “Sollte es richtig sein, dass sich die Verwaltung unter Berufung auf ihre individuelle Interpretation europäischen Rechts jederzeit über deutsches Recht hinwegsetzen darf, dürfte auch die Rechtssicherheit in Deutschland nachhaltig Schaden nehmen.”
OVG-Entscheidung Saarland AZ: 3 W 14/06