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Ein Meilenstein für mehr Selbstbestimmung, Transparenz und Qualität in der Pflege

Heute beschließt die Bürgerschaft über das neue Gesetz für pflegerische Betreuung

Mainz – Wenn die Bürgerschaft heute das von der Sozialbehörde erarbeitete neue Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (WBG) verabschiedet, hat Hamburg eines der modernsten Gesetze Deutschlands, dessen Herzstück die Rechte und Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger sind. Sozialsenator Dietrich Wersich: “Für mich war Ausgangspunkt des Gesetzes, den Menschen in den Mittelpunkt von Pflege und Betreuung zu stellen. Das neue Gesetz tut genau das: Es ist ein Meilenstein für mehr Selbstbestimmung, mehr Transparenz und mehr Qualität in der Pflege.” Mit dem neuen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz nutzt Hamburg die Möglichkeit infolge der Föderalismusreform, das bisher bundesweit geltende Heimgesetz auf Länderebene zu reformieren und zeitgemäßer zu gestalten. Während sich der Anwendungsbereich des Bundesgesetzes im Wesentlichen auf Heime beschränkt, orientiert sich das Hamburger Gesetz an den veränderten Bedürfnissen älterer, behinderter und betreuungsbedürftiger Menschen und einer wachsenden Angebotsstruktur. So umfasst es neben Heimen Einrichtungen des Servicewohnens (u.a. das sogenannte Betreute Wohnen), Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen und Dienste der Behindertenhilfe. Auch ambulante Pflegedienste werden vom Hamburger Gesetz umfasst, was bundesweit einmalig ist. Damit werden künftig die Interessen und Rechte älterer, behinderter und betreuungsbedürftiger Menschen im eigenen Wohnraum, in Wohngemeinschaften und im sogenannten Betreuten Wohnen berücksichtigt und gestärkt, die das Bundesgesetz ausklammert. Außerdem gestaltet das Hamburger Gesetz die unterschiedlichen Leistungsangebote transparenter (u.a. durch einen Rechtsanspruch auf Beratung) und es sichert und fördert die Qualität der Pflege bei weniger Bürokratie.

Einbezogen in das neue WBG wurden Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag sowie Interessen von Leistungserbringern und Betroffenen, die im Rahmen eines umfangreichen Beteiligungsverfahrens angehört wurden. Auch im bürgerschaftlichen Verfahren wurde nochmals eine sehr fundierte Anhörung durchgeführt und weitgehend einvernehmliche Modifikationen vorgenommen.

Nach Beschluss der Bürgerschaft tritt das neue Gesetz zum 1. Januar 2010 in Kraft.