Berlin – Zum Internationalen Tag “Nein zu Gewalt gegen Frauen” am 25. November bringen wir einen Antrag zum Schutz von Mädchen und Frauen vor Genitalverstümmelung in den Bundestag ein. Unterstützt werden wir von der Botschafterin der Republik Mali, Fatoumata Siré Diakite, der Schauspielerin und Unicef-Botschafterin Katja Riemann und der Gynäkologin Dr. Christiane Tennhardt. Dazu erklärt Irmingard Schewe-Gerigk, frauenpolitische Sprecherin und Parlamentarische Geschäftsführerin:
Weltweit werden täglich etwa 8.000 Mädchen und junge Frauen an ihren Genitalien verstümmelt. Aber auch in Deutschland sind 29.000 Frauen und Mädchen Schätzungen zufolge von diesem grausamen Ritual betroffen oder bedroht. Lange Jahre als kulturelle oder religiöse Tradition entschuldigt, wird Genitalverstümmelung inzwischen weltweit als Menschenrechtsverletzung anerkannt.
Wir fordern die Bundesregierung auf, die Genitalverstümmelung ausdrücklich in den Straftatbestand der schweren Körperverletzung aufzunehmen. Ein klares Verbot, wie es bereits in vielen anderen europäischen Staaten existiert, gibt allen Beteiligten Rechtssicherheit. Ebenso sind eine breit angelegte Informations- und Öffentlichkeitskampagne sowie die Schulung von Polizei und Strafverfolgungsbehörden erforderlich. Denn obwohl es Hinweise gibt, dass auch in Deutschland Genitalverstümmelung praktiziert wird, ist es bisher zu keiner Verurteilung gekommen. Für GynäkologInnen und KinderärztInnen muss das Thema Teil der Aus- und Fortbildung werden. Ärztinnen und Ärzte müssen wissen, dass sie sich strafbar machen und ihre Approbation verlieren, wenn sie eine Genitalverstümmelung vornehmen.
Die Bundesregierung muss sich stärker dafür einsetzen, dass Länder, in denen Genitalverstümmelung praktiziert wird, von der EU nicht als sichere Herkunftsländer festgelegt werden. Derzeit ist beispielsweise Mali in der Diskussion. Auch auf europäischer Ebene muss diese Menschenrechtsverletzung an Mädchen