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Ein guter Tag für die Pflege

AG Gesundheit

Berlin – Zur Verabschiedung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes erklären die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Carola Reimann und die zuständige Berichterstatterin für Pflegepolitik Hilde Mattheis:

Pflegereform zeigt sozialdemokratische Handschrift Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz ist eine Reform gelungen, mit der für Pflegebedürftige und Angehörige viele Verbesserungen durchgesetzt werden. Die Leistungsansprüche werden erhöht, Strukturen ausgebaut und mehr Qualität und Transparenz eingeführt.

Erhöhung der Leistungsbeträge Seit Bestehen der Pflegeversicherung im Jahr 1995 blieben die Leistungen unverändert und unterlagen dadurch einem schleichenden Werteverfall. Nun werden die Sachleistungsbeträge in der ambulanten Pflege angehoben. Ebenfalls erhöht wird der Anspruch für Tages- und Nachtpflege. Ab 2015 werden die Leistungen für ambulante und stationäre Pflege in einem dreijährigen Rhythmus an die Preisentwicklung angepasst.

Neuer Leistungsanspruch für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz haben einen besonderen Betreuungsbedarf. Deshalb wird für sie ein eigener Leistungsanspruch mit einem Grundbetrag in Höhe von 100 Euro monatlich geschaffen. Bei erhöhtem Betreuungsbedarf beträgt er 200 Euro monatlich. Den Betreuungsbetrag können nun auch Personen der sogenannten Pflegestufe “0” erhalten. Dieser Personenkreis hat einen Betreuungsbedarf, aber noch keinen Pflegebedarf im Sinne der Pflegeversicherung. Auf unsere Anregung hin werden auch stationäre Einrichtungen zusätzlich unterstützt, die demenziell erkrankte Menschen betreuen. Für je 25 Personen wird eine zusätzliche Betreuungsperson finanziert.

Errichtung von Pflegestützpunkten Die Hartnäckigkeit bei den Verhandlungen zu den Pflegestützpunkten hat sich gelohnt. Das Gesetz sieht vor, dass Pflegestützpunkte auf Antrag des jeweiligen Bundeslandes eingerichtet werden. Hierfür werden 60 Millionen Euro zur Anschubfinanzierung zur Verfügung gestellt und nach dem Königsteiner Schlüssel zugewiesen. Die Zuschüsse reichen aus, um bundesweit 1.200 Pflegestützpunkte aufzubauen. Damit werden Beratung, Koordinierung und Vernetzung gefördert. Wir rufen die Bundesländer deshalb auf, im Interesse der Bevölkerung rasch initiativ zu werden.

Bessere Qualität in der Pflege und Einhaltung reduzierter Begutachtungsfristen Transparenz ist das beste Instrument für Qualitätssicherung in der Pflege. Deshalb werden die Prüfberichte des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) kostenfrei und in allgemein verständlicher Form veröffentlicht. Außerdem wird eine symbolische Darstellung der Prüfergebnisse, durch Sterne oder Farben, in den Heimen an gut sichtbarer Stelle angebracht. So können sich Angehörige von Pflegebedürftigen schnell und einfach über die Qualität einzelner Heime informieren. Auf Betreiben der SPD-Bundestagsfraktion wird die Frequenz der MDKPrüfungen ab 2011 auf einen jährlichen Prüfrhythmus erhöht. Die Regelprüfungen sind generell unangemeldet.

Für Pflegebedürftige und Angehörige ist eine reduzierte Begutachtungsfrist durch den MDK ein wichtiger Schritt. Vor allem Pflegebedürftige, die sich in Hospizen befinden oder Zuhause palliativ versorgt werden, brauchen eine schnelle Begutachtung. Auf der Reformagenda bleibt für die SPD eine bezahlte Freistellung für Angehörige von bis zu 10 Tagen für die Organisation der privaten Pflege und die Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Ebenfalls bleibt der Finanzausgleich zwischen Privater Pflegeversicherung und Sozialer Pflegeversicherung unser Ziel. Und: Nur die Einführung der “Bürgerversicherung Pflege” ermöglicht eine wirklich solidarische und nachhaltige Finanzierung der Pflege.