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EHEC – Neue Spur aus Niedersachsen

PRESSEMITTEILUNG

Hannover – Im Zusammenhang mit dem aktuellen EHEC-Krankheitsgeschehen haben die Lebensmittelüberwachungsbehörden und das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz (LAVES) umfangreiche Betriebskontrollen bei Erzeugerbetrieben, im Großhandel und in gastronomischen Einrichtungen durchgeführt. Aufgrund der Ergebnisse der epidemiologischen Auswertungen vom Robert-Koch-Institut (RKI) und dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) konzentrierten sich die Ermittlungen auf Gurken, Tomaten und Salat.

Bisher wurde bei keinem der genannten Lebensmittel ein positiver Befund erhoben, obwohl risikoorientiert etwa 500 Proben untersucht worden sind.

In eigenen epidemiologischen Auswertungen in Niedersachsen (Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) wurde nun ein Zusammenhang zwischen den bekannten, größeren Ausbruchsgeschehen und einem in Niedersachsen produzierten Lebensmittel festgestellt. Es handelt sich dabei um Sprossen, die aus verschiedenen Saatgutmischungen hergestellt wurden. Diese Sprossen wurden direkt oder über Zwischenhändler an gastronomische Einrichtungen in Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen und Niedersachsen geliefert.

Intensive Probenahmen in dem Betrieb sind durchgeführt worden. Erste Ergebnisse der Untersuchungen werden für Montagvormittag erwartet.

Ob diese Untersuchungen zu einem Nachweis des Keimes führen, der für das derzeitige Ausbruchsgeschehen verantwortlich ist, bleibt abzuwarten. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die mit dem EHEC-Erreger kontaminierte Ware bereits vollständig verarbeitet und abverkauft wurde.

Die Indizienlage ist jedoch so deutlich, dass nach Ansicht des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung den Verbrauchern empfohlen werden muss, derzeit auf den Verzehr von Sprossen zu verzichten. Die genannten Sprossen waren bei allen größeren Ausbruchsgeschehen an die gastronomischen Einrichtungen geliefert worden in denen erkrankte Personen gegessen hatten.

Die Informationen sind dem RKI und BfR übermittelt worden, damit die dort vorliegenden Informationen aus den Patientenbefragungen neu bewertet werden können.