Berlin – Zu den bisher bekannt gewordenen “Eckpunkten” für eine Gesundheitsreform 2006 erklärt der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe:
“Wir begrüßen die Absicht der Großen Koalition, mit der nächsten Gesundheitsreform die Prävention zu stärken und die palliativmedizinische Versorgung zu verbessern. Wir anerkennen auch die Bemühungen der Gesundheitspolitiker, für die Ärzte berechenbare Vergütungsstrukturen aufzubauen und überbordende Bürokratie abzubauen. Aber, bei allem Wohlwollen, eine Blaupause für eine nachhaltige Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung sind diese Eckpunkte nicht.
Da wird die demografische Herausforderung beschrieben und infolgedessen ein zusätzlicher Finanzbedarf, aber man bleibt die Antwort schuldig, wie Ärzte und Patienten mit schon bestehender Unterfinanzierung und Rationierung umgehen sollen. Das Fondsmodell würde Möglichkeiten bieten, über eine Steuerfinanzierung nicht nur der Versicherungsbeiträge für Kinder, sondern auch der versicherungsfremden Leistungen zu einer dauerhaften Konsolidierung der Finanzgrundlagen der GKV beizutragen, doch bedürfte es dazu einer wirklich verlässlichen Politik. Die jüngst beschlossene Rücknahme des Bundeszuschusses zur Finanzierung versicherungsfremder Leistungen lässt daran erhebliche Zweifel aufkommen.
Insofern sind auch die politischen Intentionen zur Einführung einer Euro-Gebührenordnung höchst kritisch zu hinterfragen. Denn mit der Euro-Gebührenordnung wird dem Vertragsarzt nicht nur eine Leistungsvergütung in festen Preisen in Aussicht gestellt, diese Vertragsgebührenordnung soll offensichtlich auch die Amtliche Gebührenordnung für Ärzte ersetzen. Selbst wenn Steigerungssätze innerhalb des privatärztlichen Gebührenrahmens vorerst noch möglich bleiben, so ist damit doch die Axt an die Amtliche Gebührenordnung für Ärzte und damit auch an die private Krankenversicherung gelegt. Konsequent ist dann auch im Eckpunktepapier der Koalition von einem PKV-Basistarif mit Leistungsumfang der GKV die Rede sowie von GKV-versicherten Beihilfeberechtigten, denen eine Wahlmöglichkeit zur Teilkostenregelung in der GKV eröffnet wird. All dies deutet darauf hin, dass der privaten Krankenversicherung als Vollversicherung – trotz gegenteiliger Beteuerungen – die Grundlage entzogen werden soll.
Die GOÄ als staatliche Gebührenordnung stellt ein eigenständiges und verlässliches Bewertungs- und Preissystem für ärztliche Leistungen dar. Diese Anforderungen aber werden, wie im Falle der Euro-Gebührenordnung, konterkariert, wenn die Bewertungsgrundlagen fortwährend der Kassenlage angeglichen werden.”