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Eckpunktepapier der Träger-Verbände der Pflegeausbildung in NRW
Ausbildungsplätze halten und ausbauen – Kooperationen in den Regionen

Gemeinsame Pressemitteilung

Düsseldorf – Die in der Pflegeausbildung aktiven Träger in Nordrhein-Westfalen haben ein Eckpunktepapier zur Umsetzung der Pflegeberufereform mit dem Titel „Kein Ausbildungsplatz darf verloren gehen. Keiner kann (soll) mehr alleine ausbilden. Ausbildungskooperationen in den Regionen im Rahmen der gemeinsamen Pflegeausbildung“ verfasst.

Die Ausbildungspauschalen für die neue generalistische Pflegeausbildung für 2020 und 2021 sind mit Land und Kassen vereinbart. Darüber hinaus appellieren die Träger-Verbände der Pflegeausbildung in Nordrhein-Westfalen an die Bundes- und Landesregierung, sich bei der Finanzierung der Anlauf- und Umstellungskosten auf die neue generalistische Pflegeausbildung sowie bei der Finanzierung der Miet- und Investitionskosten der Pflegeschulen stärker zu engagieren.

Entscheidend für eine gute Pflegeausbildung sei auch der Ausbau der Studienkontingente in der Pflegepädagogik, um insbesondere möglichst rasch das Lehrer-Schüler-Verhältnis von 1:25 auf 1:20 zu verbessern.

Die gesetzlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen für die generalistische Pflegeausbildung unterscheiden sich deutlich von denen der bisherigen drei Pflegeausbildungen in der Gesundheits- und Krankenpflege, der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie der Altenpflege. Insbesondere die Einsatzorte und die Einsatzzeiten sind breiter gefächert als dies bisher der Fall war. Erstmals arbeiten hierbei die Akut- und Langzeitpflege sowie die Krankenhäuser im Kontext der Ausbildung strukturiert und intensiv zusammen. Zusätzliche und breiter gefächerte Kooperationen werden nötig sein, um eine gesetzeskonforme Ausbildung zu ermöglichen. Dies erfordert eine enge Verzahnung der Lernorte der Theorie und Praxis.

Für NRW muss davon ausgegangen werden, dass für rund 18.400 Auszubildende/Schüler im Krankenhausbereich und rund 18.900 Auszubildende/Schüler im Altenpflegebereich (ohne Umschüler) die Einsatzorte und die Einsatzzeiten in den aktuell rund 260 ausbildenden Krankenhäusern und 3.800 ausbildenden Pflegeeinrichtungen organisiert und koordiniert werden müssen.

Die Träger der Ausbildung wollen sich deshalb im Verbund auf den Weg machen, um eine qualitativ hochwertige gemeinsame Pflegeausbildung für die jährlich über 37.000 Auszubildenden/Schüler anbieten und gewährleisten zu können. Gemeinsam muss es gelingen, die Anzahl der Auszubildenden/Schüler zu halten und noch zu steigern. Dabei sollen unter gemeinsamer Verantwortung trägerübergreifende Kooperationsbeziehungen der ausbildenden Einrichtungen in den Regionen (Pflegeschulen, Träger der praktischen Ausbildung) etabliert werden.

Aus Sicht der Träger werden Kooperationen in der Ausbildung den Bedürfnissen der Auszubildenden/Schüler insbesondere unter Mobilitätsgesichtspunkten am besten gerecht, wenn sie regional verlässlich ausgestaltet sind (regionaler Charakter).

Die Verbände empfehlen, dass in diesen regionalen Kooperations-/Ausbildungsverbünden möglichst alle ausbildenden Einrichtungen (Pflegeschulen, Träger der praktischen Ausbildung) der betreffenden Region trägerübergreifend vertreten sein sollten. Weitere Partner der gemeinsamen Pflegeausbildung sollten eng mit eingebunden werden und so die Möglichkeiten der Durchführungsverordnung Pflegeberufegesetz (DVO-PflBG NRW) aktiv genutzt werden.

In diesem Zusammenhang kommt den Träger- und Spitzenverbänden eine unterstützende Rolle in der Etablierung trägerübergreifender und gefestigter Kooperationsbeziehungen in den Regionen zu. Hierfür stimmen sie sich auf der Landesebene ab und sind Ansprechpartner für ihre Mitglieder.

Die Träger der praktischen Ausbildung können definierte Aufgaben an die Pflegeschulen übertragen, indem die Pflegeschulen (eine oder mehrere gemeinsam) als Koordinator/en in den Kooperations-/Ausbildungsverbünden fungieren und eine zentrale Einsatzplanung, wenn möglich im Sinne eines Rotationsmodells, organisieren.

Diese Aufgabenübertragung an die Pflegeschulen ist aus Sicht der Träger- und Spitzenverbände in Anbetracht der komplexen Regelungsinhalte eine sinnvolle und geeignete Maßnahme zur Etablierung funktionierender Kooperationen.

Quelle: Eckpunktepapier der Verbände „Kein Ausbildungsplatz darf verloren gehen. Keiner kann (soll) mehr alleine ausbilden. Ausbildungskooperationen in den Regionen im Rahmen der gemeinsamen Pflegeausbildung“


Beteiligte Ausbildungsträger:

  • Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes NRW (Freie Wohlfahrtspflege NRW),
  • Arbeitgeber- und Berufsverband Privater Pflege e.V. (ABVP),
  • Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.V. (bad),
  • Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa),
  • Deutscher Bundesverband für Pflegeberufe (DBfK),
  • Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen e. V. (KGNW),
  • Landesverband freie ambulante Krankenpflege – NRW e.V. (LfK),
  • Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe Landesverband NRW e.V. (VDAB),
  • Verband Deutscher Privatschulen Nordrhein-Westfalen e.V. (VDP NRW)
  • Verband der Kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen in NRW e.V. (VKSB).

Hier gelangen Sie zum Eckpunktepapier der Träger-Verbände der Pflegeausbildung in NRW.