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Eckpunkte Gendiagnostikgesetz mit großen Lücken

PRESSEMITTEILUNG

Berlin – Anlässlich der Verabschiedung der Gendiagnostikgesetzeckpunkte im Bundeskabinett erklären Biggi Bender, gesundheitspolitische Sprecherin, und Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer:

Die Eckpunkte der großen Koalition zum Gendiagnostikgesetz sind Stückwerk. Der Vorstoß der Bundesregierung kommt viel zu spät und löst die Probleme nicht. Es werden lediglich Eckpunkte vorgelegt und kein Gesetzentwurf, wie von uns bereits Ende 2006 eingebracht. Die Koalition lässt die Forschung, den Bereich mit dem größten Regelungsbedarf, außen vor. Die Eckpunkte der Bundesregierung weisen daher ein nicht zu heilendes Defizit auf: Der Bereich in dem am wenigsten Regelungen bestehen, in dem im Moment die umfassendste Anwendung genetischer Tests existiert und bei dem ethische Fragestellungen wie die Forschung an nicht einwilligungsfähigen Menschen geklärt werden müssten, bleibt offen. Die Eckpunkte sind daher ein Torso und Ausdruck dafür, dass die Koalition weder eine gemeinsame bioethische noch eine gemeinsame forschungspolitische Linie hat.

Im Bereich Versicherungen bieten die Eckpunkte nur eine scheinbare Sicherheit für die Versicherten. Versicherungssummen, ab denen der Schutz nicht mehr greift, sind ein Einfallstor für Forderungen nach einem weiteren Abbau dieser Schutzrechte.

Die Eckpunkte lassen offen, wie genetische Untersuchungen definiert werden. Wenn die Bundesregierung statt der im grünen Gesetzentwurf enthaltenen weiten Definitionen enge Festlegungen wählt, laufen viele Regelungen ins Leere. Eine enge Definition bei der Pränataldiagnostik würde etwa Ultraschall-Untersuchungen, mit der man eine verdickte Nackenfalte beim Fötus entdecken und daraus auf Trisomie 21 schließen kann, ungeregelt lassen. Dann könnte diese Untersuchung weiterhin routinemäßig und ohne genauere Aufklärung der Mutter durchgeführt werden.

Die Lücke bei der Forschung kann nur politisch und nicht fachlich begründet sein, da zum Forschungsbereich umfangreiche Vorarbeiten der Ministerien existieren und von uns bereits im November 2006 ein Gesetzentwurf, der auch die Forschung regelt, in den Bundestag eingebracht wurde. In der Anhörung des Gesundheitsausschusses wurde deutlich, dass die von uns vorgeschlagenen Vorschriften für die Forschung ein notwendiger erster Schritt sind, dem umfassende Regelungen mit institutionellen und organisatorischen Vorgaben für Biobanken folgen müssten.

Gentests an Ungeborenen sollen auf medizinische Zwecke beschränkt bleiben. Was das heißt, ist unklar. Es gibt Gentests, etwa auf Gene für Brust- oder Darmkrebs, die für die Gesundheit des Kindes irrelevant sind, da jene Krankheiten in der Regel erst im Erwachsenenalter und auch nicht bei allen auftreten können. Gleichwohl sind es medizinische Tests, die man laut Eckpunkten nun erlauben müsste. Das aber wäre sehr gefährlich, weil dann eventuell Föten abgetrieben würde, obwohl sie weder aktuell, noch in ihrer Kindheit und Jugend erkranken werden und auch nur Wahrscheinlichkeitsaussagen über eine mögliche Erkrankung getroffen werden können.