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E-Rezept wird ab September Pflicht

Bayern und Schleswig-Holstein zuerst

Berlin – Das E-Rezept soll ab 1. September verpflichtend eingeführt werden. Bei einer Sondergesellschafterversammlung am 30. Mai sollen die Gesellschafter der Betreibergesellschaft Gematik dies formal beschließen. Das berichtet der Branchendienst APOTHEKE ADHOC.

Demnach ist eine zeitliche und regionale Staffelung vorgesehen: Für alle Apotheken wird das E-Rezept verpflichtend zum 1. September eingeführt. Für Ärzte und Zahnärzte soll die verpflichtende Einführung dagegen in regionalen Stufen erfolgen:

Ab dem 1. September 2022 für die Bundesländer Schleswig-Holstein und Bayern.
Ab dem 1. Dezember 2022 Ausweitung auf sechs weitere Bundesländer, welche in der Sondersitzung, spätestens aber in der nächsten regulären Gesellschafterversammlung der Gematik am 15. Juni verbindlich beschlossen werden.
Ab dem 1. Februar 2023 alle restlichen Bundesländer.

Es bestünden aktuell keine Zweifel daran, dass die verpflichtende Nutzung des E-Rezeptes verbindlich beschlossen werde, teilte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) als Mehrheitsgesellschafter gegenüber den Fachverbänden mit. Die flächendeckende Einführung des E-Rezepts war ursprünglich für 1. Januar vorgesehen und dann verschoben worden. In der verlängerten Testphase sollen 30.000 E-Rezepte eingelöst werden.

Den vollständigen Beitrag finden Sie unter www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-rezept/e-rezept-bayern-und-schleswig-holstein-zuerst/