Berlin – Die Bekämpfung der ansteckenden Krankheit Tuberkulose ist nach wie vor eine bedeutende Aufgabe des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, der Krankenhäuser und der niedergelassenen Ärzte. Im Jahr 2005 wurden insgesamt 6.045 Neuerkrankungen registriert. Die Tuberkulose ist Thema des neuen GBE-Heftes (Nummer 35). Es bietet einen Überblick über Krankheitsbild, Meldepflicht, Verbreitung, Übertragungswege, Risikofaktoren, Therapie, Folgen für Gesundheit und Lebensqualität, Versorgungsstrukturen, Kosten und Perspektiven. Das kostenlos erhältliche und auch auf den RKI-Internetseiten unter http://www.rki.de abrufbare Heft umfasst gut 30 Seiten.
Die Tuberkulose ist eine bakterielle Infektionskrankheit, die bei der Mehrzahl der Erkrankten als Lungentuberkulose auftritt. Sie kann aber, vor allem bei geschwächter Abwehrlage, jedes Organ befallen. Dementsprechend vielgestaltig präsentiert sich diese Erkrankung und ist, auch aufgrund der häufig fehlenden charakteristischen Krankheitszeichen, oft nicht leicht zu diagnostizieren. Von einer offenen Lungentuberkulose spricht man, wenn der Krankheitsherd Anschluss an die Luftwege hat und somit auch potenziell ansteckend (infektiös) ist.
Eine Infektion mit Tuberkulose-Bakterien erfolgt hauptsächlich aerogen, durch feinste Tröpfchen in der Luft (Aerosole). Durch Husten, Niesen, Schreien, Lachen, Singen oder Sprechen werden die Bakterien aus der Lunge über Atemwege und Mundhöhle nach außen befördert. Dabei erfolgt die Ansteckung allerdings nicht so leicht wie bei anderen aerogen übertragbaren Infektionskrankheiten wie Windpocken oder Masern. Mögliche Allgemeinsymptome bei einer Tuberkulose sind Einschränkungen des Allgemeinbefindens, Gewichtsabnahme, Konzentrationsstörungen, Fieber, vermehrtes Schwitzen (besonders in der Nacht), Appetitmangel und Müdigkeit. Bei einer Lungentuberkulose sind Atemwegsbeschwerden charakteristische Symptome, die in Form von Husten, Brustschmerzen und Atemnot auftreten können. Bei Erkrankungen prüft das Gesundheitsamt, ob bei Kontaktpersonen weitere Infektionen aufgetreten sind.
Die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes begleiten den Tuberkulose-Fall von der Meldung bei Diagnosestellung und dem Beginn der Therapie bis zum Abschluss der Behandlung. Da für die behandelnden Ärzte eine Meldepflicht an das Gesundheitsamt besteht, wenn behandlungspflichtige Tuberkulose-Kranke die Behandlung abbrechen oder verweigern, ermöglicht dies dem Gesundheitsamt auch dort einzugreifen, wo bei der Tuberkulose-Behandlung Risiken und Probleme auftreten.
Wenn Tuberkulose-Medikamente in zu geringer Dosierung oder über einen zu kurzen Zeitraum eingenommen werden, droht die Gefahr, dass die Erreger nicht vollständig abgetötet werden und sich Resistenzen gegen die eingesetzten Medikamente ausbilden. Der Anteil multiresistenter Erreger (Resistenz gegen mindestens zwei der fünf wichtigsten Medikamente) betrug in Deutschland im Jahr 2005 2,7 Prozent. So genannte extrem resistente Stämme (“XDR-Tuberkulose”) sind mittlerweile in allen Teilen der Welt nachgewiesen, auch (in einzelnen Fällen) in Deutschland.
Die Bestelladresse für den kostenlosen Bezug des GBE-Heftes 35 lautet: Robert Koch-Institut, GBE, Seestraße 10, 13353 Berlin, E-Mail: gbe@rki.de, Fax: 030-18754-3513.