Berlin – Mitte November wird die AOK bekannt geben, mit welchen Generikaherstellern sie Rabattverträge für die Jahre 2009 und 2010 abschließen wird. Insgesamt hat sie 64 Wirkstoffe mit einem Gesamtumsatzvolumen von 2,3 Milliarden Euro (Apothekenverkaufspreis) ausgeschrieben. Sechs Wochen vor Jahresende werden damit 320 neue Rabattverträge abgeschlossen, die zum 1. Januar 2009 in Kraft treten sollen. 2009 und 2010 versorgt in den fünf Regionen, die die AOK gebildet hat, jeweils nur noch ein pharmazeutisches Unternehmen die AOK-Versicherten mit den ausgeschriebenen Wirkstoffen. Zu den betroffenen Substanzen gehören alle generischen Blockbuster gegen die chronischen Volkskrankheiten wie Diabetes mellitus, Bluthochdruck und koronare Herzerkrankungen.
Es ist bereits jetzt absehbar, dass diese neue Rabattstrategie der AOK weit reichende Konsequenzen haben wird. Eine davon besteht darin, dass angesichts der extrem kurzen Vorlaufzeit anfängliche Lieferengpässe vorprogrammiert sind, warnte Peter Schmidt, Geschäftsführer des Branchenverbandes Pro Generika. Er forderte daher die AOK dazu auf, dieser Gefahr rechtzeitig vorzubeugen und notfalls Übergangsfristen zu vereinbaren, in denen die AOK-Versicherten weiterhin ihr gewohntes Arznei-mittel erhalten.
Unabhängig davon empfiehlt der Pro Generika-Geschäftsführer allen Patienten, in den ersten Wochen des neuen Jahres längere Wartezeiten in den Apotheken einzuplanen. Ab 1. Januar werden viele AOK-Versicherte wieder einmal neue Medikamente bekommen. Auf die Apotheken wartet damit erneut die Aufgabe, im großen Stil verunsicherte Patienten zu informieren und verärgerte Kunden zu beruhigen. In jedem Fall kommt erhebliche Mehrarbeit auf die Apothekerinnen und Apotheker sowie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu. Ihre hohe soziale Kompetenz wird damit schon wieder auf eine harte Probe gestellt. Die Apothekenteams werden alle Hände voll zu tun haben, um ihren Kunden zu verdeutlichen, dass sie gesetzlich verpflichtet sind, bei den Wirkstoffen mit Rabattverträgen nur die Arzneimittel abzugeben, für die entsprechende Vereinbarungen getroffen wurden, wenn die allgemeinen Voraussetzungen für eine Substitution erfüllt sind und der Arzt die Ersetzung nicht ausgeschlossen hat. Ohne die enorme Beratungsleistung der Apothekenteams wäre die Umstellung und damit auch die Erfüllung der gesamten Rabattverträge – überhaupt nicht leistbar, betonte Schmidt.
Mehrbelastungen kommen auf die Apotheken aber auch in Zusammenhang mit ihrer Lagerhaltung zu. So müssen sie ihr Warenlager zielgenau zum 1. Januar von den bisherigen Rabattvertragsarzneimitteln auf die Produkte umstellen, für die die neuen Vereinbarungen getroffen wurden. Besonders betroffen sind darüber hinaus Apotheken in Urlaubsregionen. Denn zu deren Kunden gehören in der Regel Patienten aus ganz Deutschland. Da die AOK aber für ihre Ausschreibung die Bundesrepublik in fünf Gebietslose aufgeteilt hat, für die jeweils unabhängig voneinander Zu-schläge erteilt werden, müssen diese Apotheken ihr Warenlager ganz erheblich ausweiten. Es ist eine Frage der Redlichkeit, dass die AOK auch die daraus entstehenden Zusatzkosten in die volkswirtschaftliche Gesamtbetrachtung ihrer Rabattverträge einfließen lässt, erklärte Schmidt.