Schauenburg – Schwangere sollten auf Alkohol, Tabak und soweit möglich auf Medikamente verzichten, denn sie gefährden die Gesundheit des ungeborenen Kindes. Ein Infoflyer für Schwangere ist bundesweit in zahlreichen Apotheken erhältlich. Entwickelt wurde er von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, in Kooperation mit der Dachorganisation der Apotheker, der ABDA Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.
Auch in hessischen Apotheken ist dieser Flyer erhältlich. Gemeinsam mit der Drogenbeauftragten, Mechthild Dyckmans, präsentierte das Vorstandsmitglied des Hessischen Apothekerverbandes, Kornelia Hellmuth, diesen in Schauenburg bei Kassel. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, erklärt dazu: Es ist uns erfolgreich gelungen, zahlreiche Apotheken mit unserer Aktion zu erreichen und sie zur Teilnahme zu motivieren. Weit über 100.000 Flyer sind an die Apotheken versandt worden. Sie werden derzeit durch die Apothekerinnen und Apotheker an Schwangere und ihre Partner vergeben, um mit ihnen über die Risiken des Alkohol-, Tabak- und Medikamentenkonsums während der Schwangerschaft ins Gespräch zu kommen. Denn jede Schwangere muss wissen: kein Alkohol und Tabak und Medikamente nur nach Rücksprache mit dem Arzt oder Apotheker! Das Vorstandsmitglied des Hessischen Apothekerverbandes, Kornelia Hellmuth, erklärt dazu: Apotheken sind für Schwangere und junge Mütter gerade auf dem Lande eine wichtige Anlaufstelle in Gesundheitsfragen. Hier können wir wichtige Informationen und Tipps geben und damit dazu beitragen, die Frauen für diese Themen zu sensibilisieren. Das leisten weder der Arzneimittel-Versandhandel noch die sog. Pick-up-Stellen, z.B. in Drogeriemärkten, so Hellmuth.
Der Flyer informiert in knapper und plakativer Form über die Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums für das ungeborene Kind. Er motiviert die Schwangeren, das Gespräch mit ihrem Arzt und Apotheker zu suchen, bevor sie ein Medikament einnehmen oder wenn sie Hilfe benötigen, um rauchfrei und ohne Alkohol durch die Schwangerschaft zu kommen. Darüber hinaus gibt er Hinweise auf Telefonhotlines der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und Internetadressen mit weitergehenden Informationen.
Eine Ansicht des Flyers ist als Pdf-Datei unter http://www.bmg.bund.de und http://www.abda.de abrufbar.
Kontakt: Annette Clauß, Geschäftsstelle der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Tel. (030) 184441-4412, Mail: drogenbeaufragte@bmg.bund.de