Berlin – Etwa 10.000 Kinder pro Jahr leiden in Deutschland an den gesundheitlichen Folgen des Alkoholkonsums ihrer Mütter während der Schwangerschaft. Am schwerwiegendsten ist das fetale Alkoholsyndrom (FASD). Es zählt zu den häufigsten angeborenen Behinderungen in Deutschland: nach vorsichtigen Schätzungen mit ca. 4000 Neugeburten pro Jahr. Im Vergleich zum Down-Syndrom tritt FASD damit doppelt so häufig auf.
Anlässlich des weltweiten Tages des alkoholgeschädigten Kindes am 9. September erklärt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing: “Aus diesen Zahlen geht hervor, dass ein Verzicht auf Alkohol während der Schwangerschaft unabdingbar ist. Schon ein geringer Alkoholkonsum während der Schwangerschaft oder vereinzelte Trinkexzesse können zu dauerhaften körperlichen und geistigen Behinderungen des ungeborenen Kindes führen.”
Die meisten Frauen reduzieren ihren Alkoholkonsum während der Schwangerschaft bzw. stellen ihn ganz ein. Dennoch trinken immer noch zu viele Frauen während der Schwangerschaft weiter Alkohol.
Frankreich hat zur FASD-Prävention Warnhinweise für schwangere Frauen auf alkoholischen Getränken eingeführt. “Wir werden die Erfahrungen der französischen Regierung aufmerksam verfolgen und prüfen, ob dies ein geeigneter Weg ist, um die betroffenen Frauen zu erreichen. Mir ist besonders wichtig, dass eine breite und frühzeitige Aufklärung über mögliche Schädigungen des Kindes im Mutterleib durch Alkohol stattfindet. Bestehende Suchtprobleme müssen in der Schwangerenberatung erkannt und geeignete Hilfs- und Unterstützungsangebote den betroffenen Frauen vermittelt werden. Hier sind nicht nur die Frauenärzte gefordert, sondern beispielsweise auch die Hebammen, Familien und Freunde der Schwangeren”, betont Sabine Bätzing.
Hintergrund zum FASD:
Das Krankheitsbild des fetalen Alkoholsyndroms äußert sich durch Wachstumsstörungen, körperliche Deformierungen sowie geistige und seelische Behinderungen. Der Intelligenz-quotient liegt im Schnitt bei 75 (Normwert: 100). Noch gravierender sind jedoch die emotionalen Auffälligkeiten und Verhaltensstörungen, wie z.B. Hyperaktivität, Ablenkbarkeit und Auffälligkeit in der Schule.
Weitere Informationen auch zu den Hilfeangeboten finden Sie unter: http://www.drogenbeauftragte.de