Berlin – In einem Gespräch mit den Hospiz- und Palliativverbänden informierte sich die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, über die Anforderungen und Möglichkeiten zu Verbesserungen im Umgang mit Betäubungsmitteln bei der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) und in stationären Hospizen.
Ein wesentlicher Bestandteil der spezialisierten palliativmedizinischen Versorgung von schwerstkranken Menschen in ihrer letzten Lebensphase ist die Versorgung mit betäubungsmittelhaltigen Schmerzmitteln.
In dem Gespräch wurde deutlich, dass sich die Anforderungen an die SAPV und die stationären Hospize gewandelt haben. Deshalb sollten insbesondere die rechtlichen Möglichkeiten für die Verschreibung und den Umgang mit Betäubungsmitteln dem aktuellen Bedarf angepasst werden. Es fehlt insbesondere an der rechtlichen Möglichkeit, Notfallvorräte in der SAPV und in stationären Hospizen einzurichten. Daneben läge es im Interesse der Wirtschaftlichkeit die Möglichkeiten zur Weiterverwendung von nicht mehr bei bestimmten Patientinnen oder Patienten benötigten aber noch verwendbaren Betäubungsmitteln zu erweitern.
Dazu erklärt die Drogenbeauftragte Mechthild Dyckmans: “Schwerstkranke Menschen müssen in der letzten Phase ihres Lebens im Hospiz und im Rahmen der spezialisierten ambulanten Betreuung eine optimale medizinische Versorgung erhalten. Dazu gehört auch und vor allem zu jeder Zeit die Linderung unerträglicher Schmerzen mit Hilfe von betäubungsmittelhaltigen Schmerzmitteln. Mir ist es deshalb wichtig, dass bei der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung und in Hospizen auch in Notfallsituationen eine sehr gute Versorgung der Patientinnen und Patienten mit Betäubungsmitteln gewährleistet ist.
Betroffene Patientinnen und Patienten können sich nur dann frei und selbstbestimmt zwischen einer, in der gewohnten häuslichen Umgebung stattfindenden spezialisierten ambulanten, einer im stationären Hospiz erfolgenden oder einer vollstationären Versorgung in Krankenhäusern entscheiden, wenn sie sicher sein können, in Notfällen gleichermaßen gut mit betäubungsmittelhaltigen Schmerzmitteln versorgt zu sein.
Deshalb unterstütze ich die Forderung der Hospiz- und Palliativverbände nach einer Änderung des Betäubungsmittelrechts, damit die spezialisierten ambulanten palliativmedizinischen Einrichtungen und stationären Hospize die Möglichkeit erhalten, Betäubungsmittel-Notfallvorräte anzulegen und individuell verschriebene, aber nicht mehr bei einem bestimmten Patienten benötigte Betäubungsmittel in erweitertem Umfang für andere schwerstkranke Patientinnen und Patienten weiter verwenden zu können.”