Berlin – Angesichts des alarmierenden Alkoholkonsums von Kindern und Jugendlichen fordern der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) und die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing, die Städte und Gemeinden auf, lokale Präventionspartnerschaften einzurichten. Notwendig für eine erfolgreiche Präventionsarbeit vor Ort ist die Kooperation aller Akteure, nicht nur innerhalb der Kommunalverwaltung, sondern insbesondere auch mit Vereinen, Schulen, Kindergärten, Jugendgruppen, dem Einzelhandel sowie Gaststätten, betonten die Drogenbeauftragte, Sabine Bätzing, MdB, sowie das Geschäftsführende Präsidialmitglied des DStGB, Dr. Gerd Landsberg, heute in Berlin.
Gute Beispiele in den Kommunen liegen bereits vor. Hier hat der vierte kommunale Wettbewerb zur Suchtprävention für Kinder und Jugendliche vor Ort vorbildliche Modelle vorgestellt, die aufgegriffen werden sollten.
Bätzing und Landsberg halten eine dauerhafte finanzielle Unterstützung von Präventionspartnerschaften durch die Krankenkassen für wünschenswert. Angesichts der enormen Folgekosten für das Gesundheitssystem ist diese Beteiligung der Krankenkassen an präventiven Maßnahmen sinnvoll, erklärten Bätzing und Landsberg. Die derzeitige Präventionsförderung sei nicht ausreichend.
Der Alkoholmissbrauch von Kindern und Jugendlichen hat dramatische Ausmaße angenommen. 20 % der 12 bis 17-jährigen praktizieren ein exzessives Rauschtrinken. Der Einstieg in den Alkoholkonsum erfolgt häufig zwischen dem 12. und 14. Lebensjahr. 2007 wurden über 23.000 Kinder und Jugendliche mit Alkoholvergiftungen in Krankenhäuser eingeliefert, 2000 waren es noch 9.500. Die Folgeschäden sind enorm: Sie reichen von gesundheitlichen Schäden bei den Jugendlichen bis hin zu alkoholbedingten Gewalttaten, Vandalismus oder Trunkenheitsfahrten, die nicht selten zu Todesopfern führen.
Die Drogenbeauftragte und der DStGB fordern auch die strikte Beachtung des Jugendschutzes. Die Verfügbarkeit von Alkohol für Kinder und Jugendliche muss durch Anwendung der bestehenden Gesetze reduziert werden. Bestehende Altersgrenzen müssen eingehalten werden, betonten Bätzing und Landsberg. Die Abgabe von Alkohol an Jugendliche ist kein Kavaliersdelikt, stellten Bätzing und Landsberg klar.
Wir wissen, dass Jugendliche nicht zuletzt auf Grund der Preise Alkohol weniger in Gaststätten oder Diskotheken konsumieren, sondern sich diesen vorab beschaffen und vor dem Diskobetrieb in der Öffentlichkeit oder zu Hause trinken, erläuterte Landsberg. Von daher sei es notwendig, den Zugang zum Alkohol zu erschweren.
Bätzing und Landsberg sehen aber auch die Erwachsenen in der Pflicht. Der richtige Umgang mit Alkohol ist eine gesellschaftliche Aufgabe, bei der jeder in seinem Bereich große Verantwortung trägt und diese wahrnehmen muss.
Kontakt DStGB:
Pressesprecher Franz-Reinhard Habbel
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