Berlin – Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing, teilt die Auffassung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vom 12. April 2007, dass aufgrund der geltenden Rechtssprechung den schwerstopiatabhängigen Patienten eine Diamorphinbehandlung nicht verweigert werden kann.
Sabine Bätzing: “Das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Justiz sind derselben Rechtsauffassung wie das BfArM. Ich begrüße deshalb die Entscheidung des BfArM, dem Antrag der Stadt Frankfurt zu folgen und eine Erlaubnis zur Fortsetzung der Diamorphinbehandlung zu erteilen. Damit wird den Erkenntnissen der Arzneimittelstudie und den höchstrichterlichen Entscheidungen sowohl des Bundesverwaltungsgerichts als auch des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen.”
Die Drogenbeauftragte ist allerdings der Auffassung, dass solche verwaltungsrechtlichen Ausnahmegenehmigungen zur Fortführung der Diamorphinbehandlung wie die für die Stadt Frankfurt nur eine Art Brückenlösung darstellen.
Sabine Bätzing: “Diese grundsätzliche Einschätzung der patientenrechtlichen Situation zeigt deutlich, dass eine gesetzliche Regelung zur Fortführung der Diamorphinbehandlung innerhalb der Regelversorgung dringend auf den Weg gebracht werden muss. Ohne eine gesetzliche Grundlage ist eine Kostenübernahme der medizinischen Behandlung durch die gesetzlichen Krankenkassen nicht möglich; die finanzielle Last wird so ausschließlich den Kommunen aufgebürdet. Die Union ist deshalb einmal mehr aufgefordert, ihre bisherige Weigerung zu revidieren und einer Gesetzesänderung zuzustimmen.”