Mainz – Abhängigen Menschen die Rückkehr in ein suchtmittelfreies Leben zu ermöglichen und ihnen damit die Teilhabe an Arbeit und am Leben in der Gemeinschaft zu erhalten, ist ein zentrales Ziel der Suchtkrankenhilfe in unserem Land, unterstrich Sozialministerin Malu Dreyer heute in Mainz. Aus diesem Grund fördert das Land im Rahmen seiner freiwilligen Leistungen 44 Suchtberatungsstellen und 17 Außenstellen in evangelischer, katholischer, kommunaler und freier Trägerschaft und stellt den Trägern in diesen Tagen rund 3,7 Millionen Euro Landesmittel als Zuschuss zu den Fachpersonalkosten zur Verfügung.
In Rheinland-Pfalz bestehe ein differenziertes und bewährtes Suchthilfesystem, hob die Ministerin hervor. Vor allem den Suchtberatungsstellen komme hier eine wichtige Rolle zu, da sie für Betroffene und ihre Angehörigen gleichermaßen eine zentrale Anlaufstelle sind. Rund 15.500 bis 16.000 Betroffene und Angehörige nehmen die Suchtberatungsstellen jährlich in Anspruch. Darunter finden sich Menschen mit einer Alkoholproblematik genauso wie Menschen mit Drogenproblemen, so Dreyer. So seien auch die mit einer Suchterkrankung einhergehenden Benachteiligungen wie gesundheitliche Beeinträchtigung, gescheiterte Beziehung, Führerscheinverlust, Arbeitslosigkeit oder Überschuldung vielschichtig und betreffen nicht nur den Suchtkranken, sondern auch seine Angehörigen. Um den vielfältigen Problemlagen gerecht zu werden, halten die Suchtberatungsstellen auch spezielle Angebote in der Suchtprävention, wie für suchtkranke Frauen oder überschuldete Suchtkranke, bereit.
Die kostenlose Beratung, die auf Wunsch auch anonym erfolgen kann, ist für viele Betroffene der erste Schritt, Benachteiligungen entgegen zu wirken und Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben wiederzuerlangen, so Ministerin Dreyer. Die Betroffenen profitierten dabei auch von der guten Vernetzung der Suchtberatungsstellen innerhalb des Suchthilfesystems, die die Vermittlung passgenauer Hilfen ermögliche und an individuellen Erfordernissen orientierte Behandlungsabschnitte erlaube.