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Dreyer: Persönliches Budget hat sich flächendeckend bewährt

Menschen mit Behinderungen

Mainz – „Rund 4.400 Menschen mit Behinderung nehmen in Rheinland-Pfalz das Persönliche Budget in Anspruch, um ihren Lebensalltag eigenverantwortlich zu gestalten“, hob Sozialministerin Malu Dreyer heute in Mainz hervor.

Das Persönliche Budget “Selbst bestimmen – Hilfe nach Maß” wurde 1998 in Rheinland-Pfalz ins Leben gerufen. Es ist eine Geldleistung, mit der sich Menschen mit Behinderung die Leistungen einkaufen können, die sie zur Deckung ihres persönlichen Teilhabebedarfs benötigen. Das Persönliche Budget gibt Menschen mit Behinderung eine höhere Entscheidungsfreiheit darüber, welche Unterstützungen sie wann, wie und durch wen in Anspruch nehmen möchten. Das können beispielsweise ambulante Dienstleistungen sein.

Ziel des Persönlichen Budgets ist es, den Menschen zu ermöglichen, selbstbestimmt im eigenen Zuhause zu leben. „Die meisten Menschen mit Behinderungen haben ebenso wie nicht behinderte Menschen den Wunsch, möglichst in den eigenen vier Wänden zu leben“, so Dreyer. Was sie dafür brauchen, sei eine gezielte Unterstützung, die ihnen das Persönliche Budget biete.

„Die Ergebnisse und die positive Resonanz bestätigen, dass durch individuelle, auf den einzelnen Menschen zugeschnittene Hilfen eine größere Selbstbestimmung erreicht werden kann“, so Sozialministerin Dreyer.

Dreyer hob hervor, dass Rheinland-Pfalz mit dem Persönlichen Budget „Selbst bestimmen – Hilfe nach Maߓ bundesweit eine Vorreiterrolle für eine moderne, am Selbstbestimmungsrecht orientierte Behindertenpolitik einnimmt und bundesweite Maßstäbe setzt. „Im Bundesvergleich hat Rheinland-Pfalz mit Abstand die meisten Persönlichen Budgets“, unterstrich die Ministerin.

Diese Pionierleistung und die große Akzeptanz im Land seien Gründe, um für eine weitere Inanspruchnahme zu werben. „Das Persönliche Budget wird von den Betroffenen überaus positiv angenommen und verbessert die Lebensqualität“, so Dreyer. Sie sei stolz darauf, dass in Rheinland-Pfalz ein Paradigmenwechsel eingeleitet worden sei, der auf gleichberechtigte Teilhaben von Menschen mit Behinderungen ausgerichtet sei und sich auch auf Bundesebene übertragen habe.

Als besonderen Pluspunkt hob die Ministerin hervor, dass Menschen mit Behinderungen bundesweit seit dem 1. Januar 2008 einen Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget haben.