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Dreyer: Pauschale Fördermittel in Höhe von 51,2 Millionen Euro

Krankenhausförderung

Mainz – Die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz erhalten in diesem Jahr pauschale Fördermittel in Höhe von insgesamt 51,2 Millionen Euro, wie Gesundheitsministerin Malu Dreyer heute in Mainz mitteilte. Dies entspreche der Fördersumme vom vergangenen Jahr. “Die pauschalen Fördermittel sind eine wichtige Ergänzung zur Investitionskostenfinanzierung der Krankenhäuser”, so die Ministerin. Mit den pauschalen Fördermitteln finanzieren die Krankenhäuser kleinere Baumaßnahmen und die Wiederbeschaffung von so genannten kurzfristigen Anlagegütern, wie etwa medizinischen Geräten – zum Beispiel Röntgengeräten – und Krankenhausbetten. Die Fördermittel werden pauschal gezahlt, das heißt, dass die Krankenhäuser keine gesonderten Anträge stellen müssen. Sie entscheiden in eigener Zuständigkeit über die Verwendung der Mittel.

Die Höhe der pauschalen Fördermittel für das einzelne Krankenhaus richtet sich in erster Linie nach der Zahl der im vergangenen Jahr im Krankenhaus behandelten Fälle. Krankenhäuser mit einer hohen Fallzahl erhalten somit eine höhere Pauschalförderung als Krankenhäuser mit geringerer Fallzahl. Der größte Teil der pauschalen Fördermittel wird somit leistungsbezogen gezahlt. Für die Krankenhäuser wird darüber hinaus ein Anreiz geschaffen, die Verweildauer der Patientinnen und Patienten im Krankenhaus so gering wie möglich zu halten.

Neben der Anzahl der behandelten Fälle wird die Höhe der pauschalen Fördermittel nach der Aufgabenstellung des Krankenhauses bemessen; Krankenhäuser der Schwerpunktversorgung erhalten höhere Förderbeträge als Krankenhäuser der Regelversorgung, diese wiederum mehr als Krankenhäuser der Grundversorgung. Für die Wiederbeschaffung bestimmter Großgeräte, die besonders teuer sind – wie beispielsweise Linksherzkathetermessplatz, Kernspintomographiegeräte und Linearbeschleuniger -, werden Zuschläge gezahlt. Für jeden Ausbildungsplatz, den die Krankenhäuser in den Gesundheitsfachberufen, zum Beispiel in der Krankenpflege, besetzen, wird darüber hinaus ein Zuschlag in Höhe von 150 Euro gewährt; dieser Zuschlag war aufgrund einer neuen Landesverordnung im vergangenen Jahr um rund 50 Prozent erhöht worden. Damit soll den Krankenhäusern ein Anreiz geboten werden, das Angebot an Ausbildungsplätzen zu erhalten und, wenn möglich, noch zu erhöhen, so die Ministerin.