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Dreyer: Land stellt pauschale Fördermittel in Höhe von 51,2 Millionen Euro bereit

Krankenhausförderung

Mainz – Die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz erhalten in diesem Jahr pauschale Fördermittel in Höhe von insgesamt 51,2 Millionen Euro, wie Gesundheitsministerin Malu Dreyer heute in Mainz mitteilte. Das entspreche der Fördersumme im vergangenen Jahr. „Die pauschalen Fördermittel sind eine wichtige Ergänzung zur Investitionskostenfinanzierung der Krankenhäuser“, so die Ministerin. Mit den pauschalen Fördermitteln finanzieren die Krankenhäuser kleinere Baumaßnahmen und die Wiederbeschaffung von so genannten kurzfristigen Anlagegütern, wie etwa medizinischen Geräten – zum Beispiel Röntgengeräten – und Krankenhausbetten. Die Fördermittel werden pauschal gezahlt, das heißt, dass die Krankenhäuser keine gesonderten Anträge stellen müssen. Sie entscheiden in eigener Zuständigkeit über die Verwendung der Mittel.

Die Höhe der pauschalen Fördermittel für das einzelne Krankenhaus richtet sich in erster Linie nach der Zahl der im vergangenen Jahr im Krankenhaus behandelten Patientinnen und Patienten. Krankenhäuser mit einer hohen Fallzahl erhalten eine höhere Pauschalförderung als Krankenhäuser mit geringerer Fallzahl. Der größte Teil der pauschalen Fördermittel wird somit leistungsbezogen gezahlt. Für die Krankenhäuser wird darüber hinaus ein Anreiz geschaffen, die Verweildauer der Patientinnen und Patienten im Krankenhaus so gering wie möglich zu halten.

Neben der Zahl der behandelten Fälle wird die Höhe der pauschalen Fördermittel nach der Aufgabenstellung des Krankenhauses bemessen; Krankenhäuser der Schwerpunktversorgung erhalten höhere Förderbeträge als Krankenhäuser der Regelversorgung und diese mehr als Krankenhäuser der Grundversorgung.

Für die Wiederbeschaffung bestimmter Großgeräte, die besonders teuer sind – wie beispielsweise Linksherzkathetermessplätze, Kernspintomographiegeräte und Linearbeschleuniger –, werden Zuschläge gezahlt. Für jeden Ausbildungsplatz, den die Krankenhäuser in den Gesundheitsfachberufen, zum Beispiel in der Krankenpflege, besetzen, wird darüber hinaus ein Zuschlag in Höhe von 150 Euro gewährt. Damit bekommen die Krankenhäuser einen Anreiz dafür, das Angebot an Ausbildungsplätzen zu erhalten und, wenn möglich, noch zu erhöhen, so die Ministerin.