Mainz – Mit Empörung und Unverständnis hat die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Malu Dreyer Forderungen des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz, nach einer prozentualen Eigenbeteiligung der Patientinnen und Patienten bei jedem Arztbesuch zurück gewiesen.
Der Zugang zur ärztlichen Versorgung dürfe nicht vom Geldbeutel der Patientinnen und Patienten abhängen, so die Ministerin. Eine gute ärztliche Versorgung müsse für alle Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen. Dies sei einer der Grundpfeiler unseres solidarischen Gesundheitssystems.
Darüber hinaus sei nicht hinnehmbar, dass die Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung kranken Menschen pauschal unterstelle, sie seien verwöhnt und würden zu häufig wegen Befindlichkeitsstörungen einen Arzt aufsuchen.
Den Herausforderungen einer alternden Gesellschaft könne man nicht mit neuen Belastungen der Patientinnen und Patienten begegnen. Gefragt seien vielmehr innovative Konzepte und eine bessere Vernetzung zwischen Kliniken und niedergelassener Ärzteschaft.
Seit 2007 konnten die Kassenärzte in Rheinland-Pfalz Honorarsteigerungen von rund 120 Millionen Euro verzeichnen. Für 2011 wird eine weitere Steigerung um 44 Millionen Euro erwartet.
Die Ministerin habe sich stets für eine Honorarsteigerung bei den niedergelassenen Ärzten eingesetzt. Die Selbstverwaltung habe die zusätzlichen Millionen jedoch nicht gleichmäßig unter der Ärzteschaft verteilt. Die Vergütung der einzelnen Fachgruppen weise nach wie vor sehr große Unterschiede aus, so die Ministerin. Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung seien gefordert, endlich für Honorargerechtigkeit zu sorgen, statt ständig mehr Geld zu verlangen.
Auch sei es den Kassenärztlichen Vereinigungen nicht gelungen, für eine bedarfsgerechte Verteilung der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte zu sorgen. Die Zahl der Ärztinnen und Ärzte in den überversorgten Ballungsräumen steige weiter, während die Nachbesetzung von Arztsitzen in ländlichen Regionen zunehmend schwieriger werde.
Die Länder haben daher gemeinsam die Initiative ergriffen und im Rahmen des Versorgungsgesetzes ein Mitspracherecht in der ambulanten Bedarfsplanung eingefordert, damit sich die Bevölkerung in allen Landesteilen auch künftig auf eine gute Versorgung verlassen kann.