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Dreyer begrüßt neue Steuerbefreiung für Arbeitgeberleistungen zur Gesundheitsförderung

Gesundheitsförderung

Mainz – Die zusätzlichen Anreize durch die Steuerfreiheit von Maßnahmen der Gesundheitsförderung durch Arbeitgeber hat Arbeits- und Gesundheitsministerin Malu Dreyer heute in Mainz begrüßt. Die Neuregelung, dass zusätzliche Arbeitgeberleistungen zur Gesundheitsförderung bis zu 500 Euro jährlich steuerfrei sind, ist Teil der Jahressteuergesetzes, das heute im Bundesrat beraten wurde. Sie trage dazu bei, den allgemeinen Gesundheitszustand von Beschäftigten in Betrieben zu verbessern, weil sie Arbeitgebern einen zusätzlichen finanziellen Anreiz biete.

„Gesunde Beschäftigte sind die Basis für erfolgreiche Unternehmen“, unterstrich die Ministerin. Betrieblicher Gesundheitsschutz, sichere Arbeitsplätze und menschengerechte Arbeitsbedingungen seien ein Gebot der Menschenwürde; sie trügen aber auch maßgeblich dazu bei, die Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten und die Qualität der Arbeit zu steigern. Nicht zuletzt böten Maßnahmen der Gesundheitsförderung und des Arbeitsschutzes auch einen handfesten Kostenvorteil für die Betriebe, erklärte die Ministerin. Unternehmen, die sich um die Humanisierung des Arbeitslebens kümmerten, profitierten davon doppelt. „Sie vermeiden Kosten durch Arbeitsunfälle, arbeitsbedingte Erkrankungen, Betriebsstörungen und Fehltage und sie gewinnen an Produktivität“, so Malu Dreyer.